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Bewertungen

TF

von T. F. am 22.12.2022 um 21:25 Uhr

Erbanspruch trotz Erbvertrag
Erbrecht
Prompte Rückmeldung, nettes Telefonat und kompetente, verständliche Auskunft.
DG

von D. G. am 01.07.2021 um 16:11 Uhr

Kompetent
Erbrecht
Sehr nette, kompetente Beratung zu int. Erbrecht. Kann ich weiter empfehlen
Vielen Dank, Frau Gedermann für Ihre freundliche Bewertung!
HS

von H. S. am 24.02.2020 um 16:02 Uhr

EU-ErbVO
Allgemeine Rechtsberatung
Vielen Dank, dass ist eine sehr gut verständliche Darstellung des neuen Erbrechtes. Meine Frau ist Französin mit deutscher Staatsangehörigkeit und ich bin Deutscher mit Eigentum in Frankreich und Deutschland. Wir leben sowohl in Deutschland wie auch in Frankreich. Wir haben beim Notar eine Rechtswahl getroffen nach der Staatsangehörigkeit.
zu ergänzen wäre in Ihrer Darstellung
1. gibt es einen internationalen Erbschein
2. welcher Staat erhebt die Erbschaftssteuer
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Schröder,

vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Ihre Anregung zur Frage ob es einen internationalen Erbscheins gibt, nehme ich gern an und werde den Beitrag entsprechend ergänzen. Welcher Staat die Erbschaftssteuer erhebt, habe ich im letzten Absatz unter der Rubrik Erbschaftssteuer dargelegt. Ich kann dies leider nicht für sämtliche Staaten darlegen, dies würde den Umfang des Rechtstipps sprengen.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Brauck-Hunger
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Kanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Rechtsanwältin
Barbara Brauck-Hunger
Fachanwältin für Erbrecht
Bachweg 55
65366 Geisenheim
Tel.: 06722/ 7508207
Fax: 06722/ 7508208
www.kanzlei-brauck-hunger.de