

- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Maklerrecht
Über mich
Qualifiziert und durchsetzungsstark berät und vertritt Rechtsanwalt & Notar Dr. Jörgensen seine Mandanten, zu denen neben Privatpersonen auch mittelständische Unternehmen gehören.
Suchen Sie als Privatperson einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen in Abfindungsverhandlungen zur Seite steht? Oder möchten Sie als Unternehmen Ihre Geschäftsverträge vor Unterzeichnung überprüfen lassen?
Herr Rechtsanwalt Dr. Jörgensen steht Ihnen zur Verfügung!
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in der Hansestadt Hamburg und dem Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht erwarb Rechtsanwalt Dr. Jörgensen im Rahmen des Promotionsstudiums und der Verfassung einer Dissertation den juristischen Doktorgrad. Anschließend, im Jahr 1992, wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und begleitet seine Mandanten seitdem mit Fachwissen, Kompetenz und Engagement in außergerichtlichen Verhandlungen und Gerichtsverfahren. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er zudem Autor von Fachbeiträgen beim Rechtsportal „juris" im Bereich Bau- und Architektenrecht. Darüber hinaus wurde er 2014 zum Notar bestellt und übernimmt als solcher die Beurkundung entsprechender Dokumente wie Kaufverträge, Eheverträge etc.
► Fachanwalt◄ Geprüfter Experte in der Anwaltschaft
Rechtsanwalt Dr. Jörgensen verfügt sowohl über einen Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht als auch für Bau- und Architektenrecht. Doch was genau zeichnet ihn als Fachanwalt aus? Herr Dr. Jörgensen erwarb im Rahmen der Fachanwaltsausbildung durch die Teilnahme an den entsprechenden Fachanwaltslehrgängen überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und umfassende praktische Erfahrungen durch die Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen im jeweiligen Fachgebiet. Durch den Nachweis dieser Fachkenntnisse verlieh ihm die zuständige Rechtsanwaltskammer die beiden Fachanwaltstitel, zudem muss er regelmäßig die Teilnahme an Fortbildungen nachweisen.
► Baurecht & Architektenrecht ◄ Gut geplant ist halb gewonnen
Wer träumt nicht vom eigenen Haus? Doch wenn die ersten Schäden und Mängel auftreten, kann dieser Traum sehr schnell zerplatzen. Wenden Sie sich an Rechtsanwalt Dr. Jörgensen, der neben Bauherren auch Bauträger, Architekten und Handwerker kompetent berät und vertritt, z. B. wenn Mängel am Bauobjekt festgestellt wurden und entsprechende Gewährleistungsrecht wie Nachbesserung oder Schadensersatz geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen. Selbstverständlich prüft und erstellt er auch Verträge gemäß den Regelungen des BGB und VOB, berät alle Baubeteiligten zu deren Rechte und Pflichten und vertritt sowohl in gerichtlichen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verhandlungen.
► Grundstücksrecht ◄ Eigentum verpflichtet
Bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Grundstücken und Immobilien müssen verschiedenste Abläufe und Vorschriften beachtet werden, über die er Sie gerne informiert. Rechtsanwalt Dr. Jörgensen übernimmt die Gestaltung und Prüfung entsprechender Kaufverträge und macht bei Mängeln entsprechende Schadensersatzforderungen geltend. Häufig müssen Lasten, die auf dem Grundstück liegen, beseitigt werden. Das reicht von Nutzungsrechten Dritter, Dienstbarkeiten für angrenzende Grundstücke bis hin zu grundbuchrechtlich eingetragenen Vorkaufsrechten.
► Gesellschaftsrecht & Handelsvertreterrecht ◄ Mit Strategie zum Erfolg
Außerdem begleitet er Unternehmer und Geschäftsführer bei der Gründung, Umwandlung und Liquidation von Unternehmen und steht ihnen auch bei Fusionen zur Verfügung. Weiterhin können Sie sich auch beim Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen an Rechtsanwalt Dr. Jörgensen wenden, ebenso übernimmt er die rechtssichere Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und der Satzung. Darüber hinaus übernimmt er auch die Durchführung von Hauptversammlungen, vertritt bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und begleitet bei der Auflösung von Gesellschaften.
Arbeitet Ihr Unternehmen mit Handelsvertretern zusammen, die Provisionsansprüchen gegen Sie geltend machen? Oder benötigen Sie als Handelsvertreter Unterstützung bei der Durchsetzung von Buchauszugsansprüchen? Rechtsanwalt Dr. Jörgensen steht Ihnen als fachkundiger Ansprechpartner im Handelsvertreterrecht zur Seite und berät Sie gerne zum Thema Vertragsbeendigung, sei es durch fristlose, außerordentliche oder ordentliche Kündigung, aber auch dann, wenn eine einvernehmliche Vertragsaufhebung eines Handelsvertretervertrages anstrebt wird.
► Mietrecht, Maklerrecht & Leasingrecht ◄ Vermittler zwischen Mieter und Vermieter
Rechtsanwalt Dr. Jörgensen klärt im Mietrecht alle Rechtsfragen rund um den Mietvertrag sowie sonstige Aspekte, die die Rechtsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter betreffen. Je nachdem, ob es um die Vermietung von Wohnräumen (Wohnmietrecht) oder von Gewerberäumen (Gewerbemietrecht) geht, stellt das Gesetz unterschiedliche Anforderungen. Grund für diese Differenzierung ist die besondere Schutzbedürftigkeit des Mieters von Wohnraum, die in Hinblick auf die grundsätzlich überlegene Stellung des Vermieters ihm gegenüber bestehen. Rechtsanwalt Dr. Jörgensen betreut sowohl Vermieter als auch Mieter in allen Bereichen, angefangen bei der Gestaltung und Prüfung des Mietvertrages über die Beratung und Durchsetzung einer Mietminderung oder Mieterhöhung bis hin zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung oder der Klärung von Fragen zu möglichen Schönheitsreparaturen.
Im Maklerrecht werden sowohl Immobilienmakler als auch Kunden umfassend zu allen Fragen rund um den Maklervertrag betreut. Rechtsanwalt Dr. Jörgensen prüft entsprechende Provisionsansprüche, setzt bzw. wehrt diese ab und berät bezüglich Maklervereinbarungen und der Maklerhaftung. Weiterhin klärt er in einem persönlichen Gespräch Fragen zum Leasingrecht, bspw. zum Fahrzeugleasing oder Immobilienleasing und berät auch umfassend rund um die Leasingrate, wenn Mängel an der Leasingsache aufgetreten sind oder wenn die Haftung des Leasingnehmers geklärt werden soll.
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Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied des Vorstands der Notarkammer Celle
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im DAV
- Mitglied im VDAA
- Prüfer im mündlichen Teil der notariellen Fachprüfung beim Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer
Bewertungen 2
von M. V. am 15.07.2024 um 03:32 Uhr
von H. H. am 11.11.2022 um 11:55 Uhr
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Kanzlei-Impressum
Rechtsanwalt und Notar Dr. Carsten Jörgensen
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Fax: +49 (0) 5141 / 97739-19
E-Mail: info@dr-joergensen.de
Internet: www.dr-joergensen.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE400737504
Rechtsform
Die Kanzlei hat keine Rechtsform. Rechtsanwalt und Notar Dr. Carsten Jörgensen ist Alleininhaber und allein vertretungsberechtigt.
Gesetzliche Berufsbezeichnung
„Rechtsanwalt“ und „Notar“, jeweils verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.
Kammerzugehörigkeit
Als Rechtsanwalt ist Dr. Carsten Jörgensen Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle (Bahnhofstr. 5, 29221 Celle, Tel. 05141-9282-0, Fax 05141-9282-42, info@rakcelle.de)
Als Notar ist Dr. Carsten Jörgensen Mitglied der Notarkammer Celle (Riemannstr. 15, 29225 Celle, Tel. 05141-9494-0, Fax 05141-9494-94, info@celle-notarkammer.de)
Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 92 Abs. 1 BNotO für die Tätigkeit als Notar ist der Präsident des Landgerichts Lüneburg, Am Markt 7, 21335 Lüneburg.
Haftpflichtversicherung
Rechtsanwälte sind nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten.
Notare sind nach der Bundesnotarordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,00 Euro zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus §§ 51 und 59o BRAO und § 19a BNotO.
Dr. Carsten Jörgensen ist als Rechtsanwalt und als Notar berufshaftpflichtversichert bei der Allianz Versicherung AG (Königinstraße 28, 80802 München, Tel. 089-3800-0, Fax 089-3800-3425, info@allianz.de) mit räumlicher Geltung im gesamten EU-Gebiet und in den Staaten des EWR-Abkommens.
Es gelten die folgenden Berufs- und Gebührenordnungen:
Berufsrechtliche Vorschriften für Rechtsanwälte:
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Berufsrechtliche Vorschriften für Notare:
Gerichts- und Notarkostengesetz
Beurkundungsgesetz
Bundesnotarordnung
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OSPlattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Rechtsanwalt und Notar Dr. Carsten Jörgensen ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren über die OSPlattform teilzunehmen.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Carsten Jörgensen ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Haftung
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