
- Erbrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Als Rechtsanwalt in Sindelfingen stehe ich Ihnen insbesondere auch in den nachfolgend genannten Rechtsgebieten zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
ERBRECHT
Als Teilnehmer des Fachanwaltslehrgangs und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins bilde ich mich auf diesem Rechtsgebiet gesteigert weiter, um Ihre Interessen zu jedem Zeitpunkt bestmöglich wahrnehmen zu können.
- Letztwillige Verfügungen (z.B. Testament, gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament", "Behindertentestament")
Es ist aus verschiedenen Gründen das Bedürfnis vieler Menschen, ihren Nachlass zu regeln. Ein häufiger Grund ist der Wunsch, nach dem eigenen Tode entstehenden Streitigkeiten unter Angehörigen möglichst vorzubeugen. Auch persönliche und nicht zuletzt wirtschaftliche Aspekte tragen hierzu bei.
Fehlt eine persönliche Regelung des Nachlasses, greifen die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts ausschließlich. Diese gesetzlichen Regelungen sind einheitlich für "den Standardfall" geschaffen und funktionieren im Durchschnitt gut. Die tägliche Praxis zeigt jedoch: den Standardfall gibt es äußerst selten. Jeder Mensch befindet sich in seiner ganz persönlichen Lebenslage und hat daher individuelle Bedürfnisse und Sorgen.
Machen Sie daher von der Möglichkeit Gebrauch, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen. Das Gesetz bietet beispielsweise für das Testament zwei formgültige Wege: das notariell beurkundete Testament und das handschriftliche Testament. Ich begleite Sie gerne bei beiden Varianten und berate Sie hierbei individuell und zukunftsorientiert.
- Begleitung von Erben
Es kursieren unter juristischen Laien oftmals falsche Vorstellungen davon, wie eine Erbschaft vonstatten geht. Zunächst ist festzuhalten: Man erbt kraft Gesetzes im Todeszeitpunkt, eine Annahme der Erbschaft ist gerade nicht erforderlich. Es liegt vielmehr an Erben, die Erbschaft aktiv auszuschlagen, dies in der Regel innerhalb einer kurzen Frist von sechs Wochen. Für Sie prüfe ich mit Sachverstand und einem kühlen Kopf in kurzer Zeit, ob eine Ausschlagung unter bestimmten Gerichtspunkten vorteilhaft ist.
Viele Menschen denken zudem, dass Erben schlichtweg Eigentümer der hinterlassenen Gegenstände würden und sich die Angelegenheit damit erledigt hätte. Dem ist nicht so: man tritt vielmehr weitestgehend in die Rechtsposition der verstorbenen Person ein. Dieser Vorgang (im deutschen Erbrecht "Universalsukzession" genannt) trägt dazu bei, dass sich Erben nach Eintritt des Todesfalls rasch einer Vielzahl an Aufgaben und bürokratischen Vorgängen ausgesetzt sehen - dies in einer Zeit, in der man vielleicht auch einfach nur trauern möchte. Ich sehe es daher als meine Aufgabe, Sie bei den anfallenden Arbeiten zu unterstützen.
Mit dem Anfall der Erbschaft ist es jedoch noch nicht getan: auch bei der weiteren Abwicklung, Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses bestehen vielfältige Herausforderungen, die zu bewältigen sind. Bei Mehrheit von Erben achte ich darauf, dass die Angelegenheiten rund um den Nachlasses auch für Sie fair ablaufen.
- Pflichtteilsansprüche
Es ist im deutschen Erbrecht möglich, auch nahe Familienangehörige zu enterben. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen entsteht hierbei, unter weiteren Voraussetzungen auch nach Ausschlagung einer Erbschaft, jedoch ein Pflichtteilsanspruch zugunsten einer berechtigten Person.
Der Pflichtteilsanspruch bemisst sich grundlegend an der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Es ist somit erforderlich, dass die pflichtteilsberechtigte Person Auskünfte über den Nachlass erhält.
Für Sie prüfe ich solche Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche und setze sie durch.
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Ich vertrete Sie in allen Bereichen rund um das Thema Erbrecht, je nach Sachlage und Fall, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dabei ist es mir besonders wichtig, in jeder Situation auch Sie mitentscheiden zu lassen, in welcher Art und Weise ich nach außen für Sie tätig bin. Erbrechtliche Mandate betreffen oftmals - dies liegt in der Natur der Sache - höchstpersönliche Verhältnisse zwischen Angehörigen und Familienmitgliedern. Diesen wichtigen menschlichen Aspekt behalte ich im Blick. Wenn möglich, wickle ich Angelegenheiten für Sie einvernehmlich ab, wenn nötig, streite ich um Ihr Recht.
- Nachlassinsolvenz
GRUNDSTÜCKS- UND IMMOBILIENRECHT
Im Bereich des Grundstücksrechts und Immobilienrechts berate ich Sie bei sämtlichen Angelegenheiten oder Problemen aus diesem Bereich. Ich stehe Käufern sowie Verkäufern beim Erwerb bzw. bei der Veräußerung von Immobilien oder Grundstücken zur Seite. Hier unterstütze ich Sie bei der Gestaltung eines rechtssicheren Kaufvertrags, informiere Sie über die anfallende Grundsteuer oder Grunderwerbssteuer und kläre Sie über Grundstücksbelastungen (Nießbrauch, Grundschuld) auf. Zudem werde ich im Rahmen der Immobiliarvollstreckung oder Zwangsversteigerung für Sie tätig und setze mich für Ihre Rechte ein.
ALLGEMEINES VERTRAGSRECHT
Nicht viele Rechtsgebiete wirken sich so stark auf das tägliche Leben aus wie das Vertragsrecht. Mit kreativem Sachverstand setze ich Ihre individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse in einen rechtssicheren Vertrag oder bei Bedarf in ein umfangreiches Vertragswerk um. Außerdem prüfe ich in Ihrem Auftrag bereits vorhandene Verträge und unterstütze Sie fundiert bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wichtige Teile meiner vertragsrechtlichen Tätigkeit stellen auch die Abwicklung von Verträgen, die Sicherung von Vertragsrechten wie Hypotheken sowie die Kündigung von Vertragsverhältnissen dar.
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein e.V
- AnwaltVerein Stuttgart e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
Bewertungen 31
von I. B. am 08.04.2025 um 07:28 Uhr
von M. R. am 16.07.2024 um 17:58 Uhr
von D. B. am 09.04.2024 um 08:00 Uhr
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Kammer: Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde verliehen in Deutschland, Baden-Württemberg.
Rechtsanwälte unterliegen unter anderem folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) sowie dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG). Diese und weitere berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/) unter „Berufsrecht“.
Schlichtungsstelle: Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Stuttgart oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Kontakt zu dieser erhalten Sie über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.deBerufshaftpflichtversicherung
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