Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Krumm
Rechtsanwältin

Christa Krumm

Anwaltskanzlei Christa Krumm
Anwaltskanzlei Christa Krumm
Vorrangig wird von mir für meine Mandanten eine gütliche Einigung angestrebt, um so langwierige und kostenintensive Rechtsstreite zu vermeiden.

Fachanwältin für

  • Familienrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Pferderecht
  • Unterhaltsrecht
  • Mediation
JK
von J. K. am 09.01.2024 um 10:32 Uhr
Top Beratung, top Anwältin
Familienrecht

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Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit ist ein Schwerpunkt die Arbeit im Ehe- und Familienrecht.
Nach erfolgreicher Qualifikation hat die Rechtsanwaltskammer Tübingen mir bereits im Jahr 1997
gestattet, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen.

Als Fachanwältin für Familienrecht ist es für mich von vorrangiger Bedeutung, zunächst eine
außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Wenn jedoch alle außergerichtlichen
Bemühungen gescheitert sind, vertrete ich meine Mandanten vor dem Familiengericht der jeweils
zuständigen Amtsgerichte und Oberlandesgerichte.

Hierfür ist wichtig, dass vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine umfassende Beratung
erfolgt. Um festzustellen welche Möglichkeiten die Mandanten haben, um ihre Rechte zu erfahren und durchzusetzen.
Bei Gericht entscheidet dann der Richter durch Urteil oder Beschluss.

Sofern ausreichend finanzielle Mittel zur Beauftragung eines Anwalts nicht zur Verfügung stehen,
besteht die Möglichkeit, in einem gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe oder
Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Ansonsten erfolgt die Vergütung des Anwalts nach dem
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort ist geregelt, bei welchen Streitwerten/Verfahrenswerten
und welcher anwaltlichen Tätigkeit welche Kosten anfallen, die dann „erstattungsfähig“ sind, also
von der Gegenseite getragen werden müssen, wenn ein Rechtsstreit/gerichtliches Verfahren
gewonnen wird.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung einer Vergütungsvereinbarung über
die Höhe der Vergütung. So kann die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, Zeithonorars, die
Vereinbarung eines höheren Streitwerts/Gegenstandswerts, Erfolgshonorar zwischen dem
Rechtsanwalt und dem Mandanten getroffen werden.

Unabhängig davon habe ich im Jahr 2009 die Ausbildung zur Mediatorin mit Erfolg absolviert und bin seit diesem Zeitpunkt schwerpunktmäßig im Familien- und Erbrecht als Mediatorin tätig. 

Christa Krumm ist gelistet in Rechtsanwälte Mössingen und Rechtsanwälte Deutschland.

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Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Verleihung der Befugnis die Bezeichnung als Fachanwalt für Familienrecht

    Verleihung der Befugnis die Bezeichnung als Fachanwalt für Familienrecht

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Verleihung der Befugnis die Bezeichnung als Fachanwalt für Familienrecht
  • Ausbildung zur Mediatorin

    Ausbildung zur Mediatorin

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Ausbildung zur Mediatorin

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Tübingen
  • Deutscher Anwaltverein
  • Bundesverband Mediation
  • Persönliches Mitglied der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

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