
- Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Familienrecht
- Maklerrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsanwalt Christian Schneider ist Partner der Schneider & Schneider Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.
Rechtsanwalt Christian Schneider ist zugleich
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Zu den Mandanten unserer Anwaltskanzlei in Bonn gehören kleine und mittelständische Wirtschaftsunternehmen, Vermieter und Mieter, Wohnungseigentümer, Hausverwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Alten- und Pflegeheime, Verbände, Vereine, gemeinnützige Stiftungen, Angehörige freier Berufsgruppen und Privatleute.
Bitte besuchen Sie auch das Kanzleiportrait auf anwalt.de
Im Jahr 2005 wurde ich als Anwalt zugelassen und habe einige Zeit später aufgrund meines theoretischen Wissens und der jahrelangen beruflichen Erfahrung den Fachanwaltstitel für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht erhalten.
Im Bereich des Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts helfe ich Ihnen bei sämtlichen Fragen zum Thema Mietvertrag weiter.
Ich gestalte Mietverträge und Wohnraummietverträge sowie Gewerbemietverträge, informiere Sie über Ihre daraus entstehenden Rechte und Pflichten und betreue die Vertragsparteien bei aufkommenden Fragen während des Mietverhältnisses, insbesondere bei Fragen der fristlosen Kündigung oder ordentlichen Kündigung bzw. bei Mietrückständen des Mieters oder Eigenbedarf. Gerne bespreche ich mit Ihnen die Voraussetzungen einer Mieterhöhung, führe Mieterhöhungsklagen durch und leite weitere Schritte beim Zahlungsverzug von Mieten ein. Außerdem kümmere ich mich um Ihre rechtlichen Probleme aus dem Maklerrecht und Immobilienrecht.
Bei Problemen aus dem Bereich des Familienrechts helfe ich Ihnen gerne weiter.
Ich informiere Sie über Scheidungsvoraussetzungen oder prüfe Ihre Ansprüche auf Unterhalt bspw. Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt. Im Verlauf des Scheidungsverfahrens berechne ich den Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich und gestalte gemeinsam mit Ihnen eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Besuchen Sie auch die Kanzleiwebsite unter: www.rechtsanwaelte-sus.de
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Bonner Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht - Landesgruppe Nordrhein-Westfalen - im Deutschen Anwaltverein
- Gesellschaft für Umweltrecht e.V.
Bewertungen 1
von B. W. am 24.12.2020 um 15:21 Uhr
Kanzlei
Mein Kollege 1
- 5,0/55 BewertungenFachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Kontaktdaten von Christian Schneider
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Kanzlei-Impressum
Impressum
Schneider & Schneider Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kesselgasse 5 - 53111 Bonn
Telefon: 0228 3089980
Telefax: 0228 30899820
E-Mail: email@rechtsanwaelte-sus.de
Internet: www.rechtsanwaelte-sus.de
Rechtliche Informationen
Inhaber:
Rechtsanwalt Christian Schneider (Partner), Rechtsanwalt Johannes Schneider (Partner)
Rechtsform:
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung | Sitz Bonn | Amtsgericht Essen PR 4279
Vertretungsberechtigt im Sinne des PartG sind jeweils zwei Partner gemeinsam. Dies sind: RA Christian Schneider und RA Johannes Schneider
Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Köln
Kammer: Rechtsanwaltskammer Köln
gesetzl. Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, Deutschland
Umsatzsteuer ID: DE246891435
Angaben gemäß § 5 TMG und der DL‐InfoV:
Verantwortlich für den Inhalt der Website:
Schneider & Schneider Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechtsanwalt Johannes Schneider
Kesselgasse 5, 53111 Bonn
Tel.: 0228/308998-0
Fax: 0228/308998-20
eMail: j.schneider@rechtsanwaelte-sus.de
Allgemeine Informationspflichten nach § 36 VSBG
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle: Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Schneider & Schneider Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Weitere Informationen
Die Rechtsanwälte Christian Schneider und Johannes Schneider sind jeweils Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln und jeweils als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Sie unterliegen berufsrechtlichen Regelungen, welche auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer verfügbar sind (www.brak.de).
Zu diesen berufsrechtlichen Regelungen gehören insbesondere die nachfolgend genannten:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Herr Rechtsanwalt Christian Schneider und Herr Rechtsanwalt Johannes Schneider verfügen beide jeweils über eine Berufshaftpflichtversicherung bei dem nachfolgend genannten Versicherer: Generali Versicherung AG, Adenauerring 7 – 9, 81737 München, vertreten durch die AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf. Geltungsbereich: Europaweit für Kanzleien und Büros, die in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet sind oder unterhalten werden.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Köln (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).

FAQ
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