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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

MS

von M. S. am 18.06.2022 um 11:36 Uhr

Erbfall
Erbrecht
In einem Erbfall bin ich von einem sehr unfähigen- und unkooperativen Anwalt zu Frau Frey gewechselt, das Beste was mir passieren konnte! Frau Frey ist sehr freundlich, kompetent und engagiert. Ihre Kompetenz kombiniert mit dem nötigen Biss ist heutzutage leider mehr als rar. Auch die Kommunikation mit ihr war ausnahmslos optimal, ich kann Frau Frey wirklich nur jedem Empfehlen!
ED

von E. D. am 27.02.2022 um 18:52 Uhr

Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung
Familienrecht
Notarin Christiane Frey hat uns in einer Familienangelegenheit beraten. Es ging um die Ausformulierung und Beurkundung einer umfangreichen Scheidungsfolgenvereinbarung.
Frau Frey versteht es, sich exzellent auf die Bedürfnisse beider Parteien einzustellen. Mit Empathie und Fachkenntnis arbeitet sie absolut lösungsorientiert.
Mit dem Ergebnis bin ich ausgesprochen zufrieden. Ich kann sie uneingeschränkt weiter empfehlen.
Vielen Dank für die tolle Bewertung. Ich freue mich, dass ich Ihre Wünsche zusammenbringen und in eine individuell passende juristisch sichere Form bringen konnte.
MK

von M. K. am 28.01.2021 um 10:54 Uhr

Scheidung & Folgevereinbarungen
Allgemeine Rechtsberatung
kann mich den positiven Bewertungen in Bezug auf meine Scheidung nur anschließen; Frau Frey hat mich in diesem "Marathon" stets kompetent und professionell begleitet, zur richtigen Zeit Emotionen rausgenommen und wenn's wichtig wurde hat sie wieder Gas gegeben. Kann ich uneingeschränkt empfehlen. Besten Dank nochmal ! M.K.
RS

von R. S. am 24.11.2020 um 11:46 Uhr

Einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Frau Frey hat mich durch den langwieriegen Prozess der Scheidung begleitet und mir geholfen, am Ende einvernehmlich geschieden zu werden - soweit das möglich ist.

Dafür vielen Dank!
LR

von L. R. am 23.07.2020 um 14:12 Uhr

Ehevertrag
Allgemeine Rechtsberatung
Die kompetente und zugleich einfühlsame Beratung.
CL

von C. L. am 15.07.2019 um 13:21 Uhr

Verfügungsvollmacht und Testament
Erbrecht
Die Damen am Telefon für Terminvergabe und andere Vorgänge sind kompetent und jederzeit sehr freundlich. Terminvergabe erfolgt zeitnah.
Wir haben die Dienste von Frau Kley in Anspruch genommen und waren sehr zufrieden. Die Beratung war sehr kompetent, ausführlich und so sollte es sein - sehr freundlich. Auf alle Nachfragen evtl. auch nochmals telefonisch wurde immer eingegangen auch wenn diese schon erklärt wurden. Wir sind rundum zufrieden und können die Antwaltskanzlei Watz und Frey weiterempfehlen.
AF

von A. F. am 11.07.2019 um 09:01 Uhr

Erbrechtsstreit / Testamentsauslegung
Erbrecht
Frau Frey hat unsere Familie in einem Erbrechtsstreit vertreten, in welchem es um die Auslegung eines komplizierten und uneindeutigen Testaments ging. Ihre beeindruckenden Kenntnisse im Erbrecht und ihre offensichtliche Erfahrung in der Verhandlungsführung haben letztendlich den Ausschlag gegeben, das Gericht ist unserer Testamentsauslegung zu 100% gefolgt. Da Frau Frey nicht nur äußerst kompetent sondern auch menschlich sehr sympathisch ist, können wir Sie uneingeschränkt weiterempfehlen.
TP

von T. P. am 10.02.2019 um 02:52 Uhr

scheidung
Familienrecht
das war ganz großes kino! die gegenseite hat nur noch geheult... immer wieder ! absolut zum empfehlen - in allen punkten top :D
BG

von B. G. am 08.12.2018 um 11:19 Uhr

Ungenügende Erbrechtberatung
Erbrecht
Um eine unabhängige Meinung im Erbrecht bezüglich unserer Patchworkfamilie einzuholen ( mein Mann ist Jurist), habe ich Frau Frey als Fachanwältin für Erbrecht konsultiert.
Ihre Beratung war schlichtweg falsch in der zentralen Frage, mit der ich gekommen war. In einem Telefonat mit meinem Mann und auch mir lenkte sie ein und gab den Fehler zu.
Nun einige Monate später stellte Frau Frey ihre Rechnung für diese unbefriedigende und mangelhafte Beratung. Angesprochen auf diesen Mangel antwortete sie, diese zentrale Frage sei von mir garnicht gestellt worden.
Ich bedaure sehr, dass Sie mit meiner Beratung nicht zufrieden waren. Ich bin stets bestrebt, in der Erstberatung Ihre Fragen korrekt zu beantworten. Wenn in der Erstberatung Ihre zentrale Frage für mich nicht deutlich geworden ist und dies nach einem anschließenden Telefonat aufgeklärt werden konnte, bemühe ich mich (wie bei Ihnen) auch die eigentlich gewollte Frage nachträglich zu beantworten. Wenn das rechtliche Ergebnis für Sie nicht zufriedenstellend war, liegt dies an den gesetzlichen Gegebenheiten. Eine komplette Testamentsgestaltung ist jedoch in einer Erstberatung nicht möglich.
HW

von H. W. am 07.01.2018 um 22:41 Uhr

Pflichterbanteil
Erbrecht
in einer extrem turbulenten lebensphase wurde ich von frau frey über einen längeren zeitraum sehr freundlich und fachlich äußerst kompetent, engagiert und erfolgreich vertreten, um meine erbschaftsansprüche in angemessener höhe durchzusetzen. dabei konnte ich zu jeder zeit auf ihre ausgewogene urteilskraft und ihr verhandlungsgeschick vertrauen, egal ob es zäh lief oder zu einem zügigen abschluss kommen sollte. zu meiner entscheidung, frau frey als anwältin gewählt zu haben kann ich mir nur selbst gratulieren.