Erfolgreiche Strafverteidigung bundesweit durch erfahrene Spezialisten. Kanzleisitze in Würzburg, Schweinfurt und Meiningen. Wir kämpfen kompromisslos für ihre Interessen und Rechte. Versprochen!
- Fachanwältin für Strafrecht
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Über mich
Strafrecht – und nichts als Strafrecht
Beratung | Strafverteidigung | U-Haft | Revision
Kompetenz durch Spezialisierung
Rechtsanwältin Christina Glück ist Strafverteidigern, Fachanwältin für Strafrecht, Rechtsanwältin und Gründerin von GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht.
Mit ihrem Namen verbindet sich das Renommee und der Erfolg der Kanzlei. Durch konsequente, unnachgiebige, aber zugleich auch einfühlsame Verteidigung in tausenden Strafverfahren hat sie sich den Respekt zahlreicher Richter und Staatsanwälte und zugleich die Anerkennung ihrer Mandanten erworben.
Gerade Mandanten, die sich in scheinbar hoffnungslosen Situationen befinden, schätzen die Fähigkeit von Christina Glück den richterlichen Blick auf die menschlichen und sozialen Ursachen und Auswirkungen von persönlichen Fehlverhalten zu lenken.
Rechtsanwältin Christina Glück ist mit ihrem spezialisierten Team aus Rechtsanwälten, Fachanwälten für Strafrecht und Prozessanwälten auf die Beratung und Vertretung in Strafsachen spezialisiert.
Glück - Kanzlei für Strafrecht verteidigt bundesweit.
Unsere Kanzleisitze befinden sich in Würzburg, Schweinfurt und Meiningen.
Durch die Konzentration auf die Strafverteidigung ist es uns möglich eine weit überdurchschnittliche Kompetenz zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig auf die Individualität Ihres Falles einzugehen. Daher können wir überdurchschnittliche Verteidigungsergebnisse für Sie erzielen. Nur so wird Mittelmaß vermieden, das dann entsteht, wenn jemand alles macht.
Als Strafverteidigerin verfügt Rechtsanwältin Glück über langjährige Erfahrung aus weit über 7000 Strafverfahren. Sie ist als Fachanwältin für Strafrecht mit allen Bereichen des Strafrechts, der Strafverteidigung und der Strafvollstreckung vertraut.
Neben Mandaten aus dem Wirtschaftsstrafrecht betreut sie auch Mandate aus dem allgemeinen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie kann auf eine hochgradige Spezialisierung, langjährige forensische Erfahrungen aus zahlreichen Großverfahren und auf versierte Kooperationspartner zurückgreifen, sowohl in der Individualverteidigung als auch in der Vertretung von Unternehmen gegen strafrechtliche Angriffe.
Rechtsanwältin Glück verteidigt unter anderem in folgenden Bereichen:
Neben der präventiven Beratung von Führungskräften verteidigen wir Sie auch in einem gerichtlichen Verfahren. Durch unsere Erfahrung aus vielen Großverfahren verfügen wir über ein großes Netzwerk, um die optimale Verteidigungsstrategie und ein schlagkräftiges Verteidigerteam für Sie zusammenzustellen.
Unser Ziel wird immer sein, eine öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern. Wir scheuen uns aber auch nicht vor einer Konfliktverteidigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft, wenn wir dadurch das beste Ergebnis für Sie erzielen können.
Hat Ihr Kind eine Dummheit gemacht, die strafrechtlich geahndet werden soll? Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner im Jugendstrafrecht.
Gerade in diesem Bereich kann – mehr als im Erwachsenenstrafrecht – bereits im Vorverfahren sehr viel unternommen werden, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden und zu verhindern, dass die Zukunft Ihres Kindes verbaut wird.
Betäubungsmittelstrafrecht
Wenn Ihnen der Konsum von Drogen vorgeworfen wird, droht Ihnen neben einer Haftstrafe auch grundsätzlich der Entzug des Führerscheins. Unsere Kanzlei verfügt aus einer Vielzahl von Strafverfahren über Erfahrung und das notwendige Wissen zur aktuellen Rechtsprechung, damit wir auch hier das bestmögliche Ergebnis für Sie erreichen.
Nach dem Strafurteil hört unsere Arbeit für Sie nicht auf. Falls Sie zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zur Unterbringung in der Forensik rechtskräftig verurteilt wurden, kämpfen wir weiter um Ihre Freiheit.
Wir stellen für Sie die richtigen Anträge auf Haftentlassung nach der Hälfte oder zwei Dritteln der abgeurteilten Freiheitsstrafe. Bei Unterbringung in der Forensik kümmern wir uns darum, dass Sie in die für Sie beste (forensische) Klinik eingewiesen und so schnell wie möglich wieder entlassen werden.
Beim Vorwurf einer steuerstrafrechtlichen Straftat erläutern wir Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wenn Sie sich für eine Selbstanzeige entscheiden, müssen die Formalien streng beachtetet werden, anderenfalls ist die Selbstanzeige nicht strafbefreiend.
Es ist dringend zu empfehlen, möglichst bald rechtsanwaltliche Hilfe aufzusuchen und sich zu diesen Fragen beraten zu lassen.
Natürlich verteidigen wir auch in allen anderen Bereichen des Strafrechts.
Wir sind daher auch kompetenter Ansprechpartner bei Verkehrsstraftaten, Betäubungsmittelsachen, Körperverletzungsdelikten etc. pp. für Sie.
Vita
- Gründerin von GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht im Jahre 2002
- Executive Legal Assistant des Vorstands und Gründers eines multi-nationalen Modekonzerns
- Personal Assistant des Geschäftsführers eines nationalen Elektronik Retailunternehmens
- Legal Assistant Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (PPP), Würzburg
- Ass. jur. bei Boesebeck Barz & Partner (heute fusioniert zu Hogan Lovells), Warschau
- Ass. jur. bei Kubiak, Lukowicz, Zieliński Solicitors, Warschau
- Ass. jur. bei Dr. Czeszejko-Sochacki, Solicitors, Warschau
- Rechtsanwältin bei Möhler & Möhler Rechtsanwälte, Meiningen
- Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Bamberg
- Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Sonstige Tätigkeiten
- Referentin für die Ausbildung der Rechtsreferendare für Strafrecht beim Oberlandesgericht Bamberg von 2002 bis 2019
- Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg von 2008 bis 2018
- Erste Vorsitzende des Würzburger Anwaltvereins von 2006 bis 2016
- Betreuung Internetauftritt mehrerer Fachzeitschriften des Verlag Ernst und Werner Gieseking GmbH von 2002 bis 2020
Die Kanzleisitze von Glück - Kanzlei für Strafrecht befinden sich in Würzburg, Schweinfurt und Meiningen. Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch, Russisch, Albanisch und Polnisch.
Bei drohender Haft, Festnahme oder Hausdurchsuchung sind wir für Sie 7 Tage die Woche, 24 Stunden täglich unter 09721 3881080 oder 0170 2976076 zu erreichen.
Weitere Infos finden Sie unter:
GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht
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Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Polnisch
- Englisch
- Russisch
- Albanisch
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Bamberg
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
- Mitglied des Verbands deutscher Strafrechtsanwälte und Verteidiger e.V.
- Mitglied des Verbands Polnischsprachiger Juristen e.V.
- Mitglied des EDV-Gerichtstags e.V.
- Mitglied des Würzburger Anwaltsverein
- Mitglied des Würzburger Strafverteidigernotdienstes
- Gründungsmitglied des Fördervereins für die Jugendarrestanstalt
Rechtstipps 57
Wie ist der Beruf des Strafverteidigers?
20.09.2024Gesetzesänderung nach 152 Jahren: Die Maskenpflicht und die Strafjustiz
19.09.2024
Kontaktdaten von und Strafverteidigerin Christina Glück
Adresse
Sattlerstraße 23
97421 SchweinfurtNaN km (von Ihrem Standort)
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Walther-von-der-Vogelweide-Straße 17
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