Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Herbert
Rechtsanwältin

Christina Herbert

Fachanwältin für

  • Arbeitsrecht

Rechtsgebiete

  • Sozialrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
MK
von M. K. am 08.05.2023 um 12:21 Uhr
Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht

Alle Bewertungen anzeigen (6)

Rechtsanwälte
Keller Hoffmann Partnerschaft mbH 

Frau Rechtsanwältin Herbert übt ihre anwaltliche Tätigkeit seit ihrer Zulassung im Jahr 2005 aus und verfügt auch über einen Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht (2008), der ihr nach erfolgreichem Abschluss des Fachanwaltslehrganges sowie durch den Nachweis einer Vielzahl an bearbeiteten Fällen verliehen wurde. Zudem war sie als Dozentin an der Uniklinik Würzburg tätig, ist Referentin bei Bildungsträgern und Autorin zahlreicher Fachbeiträge.

Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht

Arbeitsrecht

Im Arbeitsverhältnis kann es zu den unterschiedlichsten Problemen kommen, bei deren Lösung ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehe. Sie sind Arbeitgeber? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich – als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie effektiv bei der Erstellung, Prüfung oder Optimierung arbeitsrechtlicher Dokumente wie z. B. von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Als Arbeitnehmer erhalten Sie von mir umfassende Hilfestellung im Falle einer Kündigung. Ich prüfe ihre Rechtmäßigkeit und verhelfe Ihnen im Rahmen der Kündigungsschutzklage zum Erhalt der Arbeitsstelle oder zu einer fairen Abfindung.

Sozialrecht

Bei Problemen mit einer Sozialbehörde oder einer Sozialversicherung können Sie sich jederzeit gerne mit Ihrem individuellen Anliegen an mich wenden. Ich stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie z. B. einen ablehnenden Bescheid (BAföG, Kindergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Hartz IV etc.) erhalten haben und dagegen Widerspruch einlegen möchten. Außerdem mache ich mich für Ihre Rechte und Interessen stark, wenn Ihnen Leistungen der Sozialversicherung verweigert werden oder Sie sich mit dem Versorgungsamt bzw. Der Integrationsbehörde auseinandersetzen müssen.

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht wird das Innenverhältnis und Außenverhältnis von Gesellschaften geregelt, wobei meine Tätigkeit in diesem Bereich von der Gestaltung bzw. Errichtung von Gesellschaftsverträgen für sämtliche Gesellschaftsformen über die Unterstützung bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen oder Hauptversammlungen bis hin zur Begleitung von Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern reicht. Zudem bin ich mit den Rechtsnormen des Handelsgesetzbuches (HGB) bestens vertraut und befasse mich mit sämtlichen rechtlichen Konflikten, welche aus Handelsgeschäften resultieren. Darüber hinaus kümmere ich mich auch um die Geltendmachung oder Abwehr der Provisionsansprüche von Handelsvertretern.

Insolvenzrecht

Gerne stehe ich Schuldnern und Gläubigern gleichermaßen vor bzw. in einem laufenden Insolvenzverfahren kompetent zur Seite. Bei der Schuldnervertretung gehört die Vertretung im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und das Aufstellen eines Schuldenbereinigungsplans ebenso zu meiner Tätigkeit wie die Antragstellung bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zudem vertrete ich auch Gläubiger in den Regelinsolvenzverfahren und Privatinsolvenzverfahren ihrer Vertragspartner oder Kunden und wahre durchsetzungsstark ihre Rechte gegenüber dem verantwortlichen Insolvenzverwalter oder vor dem zuständigen Insolvenzgericht. Darüber hinaus setze ich mich ebenso mit Haftungsfragen im Zusammenhang mit einer Unternehmensinsolvenz auseinander.

Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihre Rechtsansprüche sicher durchgesetzt werden.

Christina Herbert ist gelistet in Rechtsanwälte Wiesentheid und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Bewertungen

5,0
6 Bewertungen
5
(6)
4
(0)
3
(0)
2
(0)
1
(0)
Rechtsanwältin bewerten

Kanzlei

Kontaktdaten von Christina Herbert

FAQ