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Durch Kompetenz und meinen vollen Einsatz rechtfertige ich das in mich gesetzte Vertrauen meiner Mandanten und schaffe so die Grundlage für eine dauerhafte und umfassende geschäftliche Verbindung.
- Fachanwalt für Erbrecht
- Zivilrecht
- Vereinsrecht & Verbandsrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über mich
Zu meiner Person:
selbständiger Rechtsanwalt (seit 2004) und Fachanwalt für Erbrecht
Master of Laws (LL.M.) und Magister der Verwaltungswissenschaften (Mag. rer. publ.)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim (juristische Staatsexamina 2001 und 2004) sowie der Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer (Magister der Verwaltungswissenschaften - Mag.rer. publ. - und Master of Laws - Ll.M.)
Stipendiat in der Begabtenförderung der Friedrich-Naumann-Stiftung (Potsdam) und der der Regierungsrat-Paul-Meyer-Stiftung (Frankfurt am Main)
Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Mitglied des Gemeinderates der Ortsgemeinde Winden / Pfalz
Juristischer Beirat (Justitiar) des Vereins für französische Vorstehhunde (VBBFL) e.V.
Rechtsanwälte gibt es wie Sand an Meer: Große Kanzleien, kleine Kanzleien, bekannte Anwälte und auch weniger bekannte … Warum also sollten Sie sich gerade für mich und meine Kanzlei entscheiden ?
Der Beruf des Rechtsanwalts geht weit über die Kenntnis der Gesetze und Rechtsprechung hinaus. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit gründet auf einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber als Mandant und Rechtsanwalt. Nach individuellen Kriterien sind die Ziele und Lösungen eines Rechtsproblems auszuarbeiten.
Ich halte nichts von lautem Getöse und teuren Schaukämpfen mit mäßigem Ergebnis. Ich will mit sachlichen Argumenten, fundierter Recherche und schlüssigem Vortrag überzeugen, um beispielsweise eine gerichtliche Auseinandersetzung von Vornherein entbehrlich zu machen. Um Recht zu bekommen, reicht es - wie gesagt - nicht aus, nur das Recht zu kennen. Ich versuche auch Ihren Gegner zu verstehen, bevor ich ihn überzeuge. Wenn wir es ausnahmsweise mit einem Gegner zu tun haben, der mit subtiler Sachlichkeit nichts anzufangen weis, werden ich aber auch hier den nötigen Ton treffen, um Entschlossenheit zu demonstrieren. Am Schluss zählt das Ergebnis.
Durch Kompetenz und meinen vollen Einsatz rechtfertige ich das in mich gesetzte Vertrauen meiner Mandanten und schaffe so die Grundlage für eine dauerhafte und umfassende geschäftliche Verbindung. Über meine Spezialisierung als Fachanwalt für Erbrecht hinweg, will ich aber auch der Vertrauensanwalt des Mandanten, seiner Familie oder seines Unternehmens sein. Als schwerpunktmäßig im Bereich Erbrecht tätiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht biete ich meinen Mandaten eine spezialisierte, fachübergreifende Beratung aus einer Hand.
Was nützt der beste Anwalt, wenn er so ausgelastet ist, dass er sich nicht mehr um alle Mandanten sorgfältig kümmern kann? Der Grund für die Unzufriedenheit von Mandanten mit ihren Anwälten liegt oft nicht in fehlender Kompetenz, sondern dem mangelndem Engagement. Als Berufsanfänger konnte man noch beim ersten Klingeln selbst ans Telefon gehen und brauchte keine Fristen überwachen, weil jeder Schriftsatz postwendend bearbeitet wurde. Dafür brauchte man etwas länger für manchen Schriftsatz und kannte noch nicht jedes taktische Manöver.
Ich habe dabei den Anspruch an mich und meine Fallbearbeitung, dass ich bei meinen regelmäßigen Mandanten Anrufe spätestens bis zum nächsten Werktag erwidere, in dringenden Fällen innerhalb von höchstens 2 Tagen einen Besprechungstermin anbiete, für aufwendige Bearbeitungen verbindliche Termine vereinbare und einhalte und keine Fallbearbeitung ohne Zustimmung des Mandanten an Mitarbeiter delegiere. Dank zahlreicher Empfehlungen meiner Mandanten erhalte ich mehr Mandatsanfragen, als ich mit meinem Anspruch an Service und Qualität bearbeiten kann so dass ich häufig neue Mandate ablehnen und an Kollegen verweisen muss. Dies betrifft vor allem Fälle außerhalb meiner Kernkompetenzen und Mandate, die hier bei mir nicht wirtschaftlich bearbeitet werden können.
Flexibilität
Ich biete meinen Mandanten eine persönliche und individuelle Beratung und Betreuung. Beratungen auch vor Ort - oder im Kreise der Familie - zuhause bei meinen Mandanten ist selbstverständlich.
Individualität
Eine individuelle Betreuung und Begleitung meiner Mandanten ist mir ein großes Anliegen. Bei mir sind Sie richtig, wenn Sie sich nicht als Einer von vielen in einer der großen und vermeintlich renommierten Kanzleien abfertigen lassen wollen, in denen Ihr Anliegen lediglich "ein Fall" ist, mit dem Umsatz geniert wird um den aufgeblähten Verwaltungsapparat zu unterhalten. Meine Beratung erfolgt ohne standardisierte Verfahren und passt sich Ihrem Rechtsfall individuell an. Bei Fällen, die eine möglichst standardisierte und kosteneffiziente Bearbeitung erfordern, könnte ich der falsche Ansprechpartner sein. Wenn Ihr Fall aber etwas kniffliger, kompliziert und verfahren erscheint, freue ich mich, mich darin zu vertiefen.
Kooperationen
Durch ein aktives Netzwerk engagierter und spezialisierter Kollegen kann ich meinen Mandanten einen umfassenden Service aus einer Hand bieten. Kompetenzen, die nicht in meiner Kanzlei gebündelt sind, fließen so in die Mandatsbearbeitung ein. Ich empfehle Ihnen die Dienste von Kollegen, wenn Ihr Rechtsfall Kompetenzen aus einem Rechtsgebiet erfordert, in dem ich nicht nachhaltig tätig bin.
Qualifikationen und Auszeichnungen
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
Bewertungen 134
von M. S. am 23.04.2025 um 16:51 Uhr
von M. S. am 26.03.2025 um 11:53 Uhr
von K. W. am 16.03.2025 um 14:19 Uhr
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Kontaktdaten von LL.M. Christoph Roland Foos
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Kanzlei-Impressum
Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht
Magister der Verwaltungswissenschaften
Gartenstraße 8 - D-76872 Winden / Pfalz
Telefon: +49 6349 962985 - Telefax: +49 6349 962987
Zuständiges Finanzamt
Finanzamt Landau / Pfalz
76829 Landau / Pfalz
Umsatzsteuer-Identikfikationsummer
DE215964547
Berufsbezeichnung
Der Rechtsanwalt Christoph Roland Foos ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. Die Verleihung der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" und des Titels "Fachanwalt für Erbrecht" nach den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) erfolgte durch die
Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Landauer Straße 17
66482 Zweibrücken
Berufshaftpflichtversicherung
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Fachlich zuständiges Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz und zuständige Kammern
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
Zuständige berufsständische Kammern
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin
Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Landauer Straße 17
66482 Zweibrücken
Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde
Der Landesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
- Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
- Berufsrechtliche Informationspflichten gem. § 5 TMG und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-Info)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung / Informationen zur Online-Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken als regional zuständiger Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.de. Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online - Verträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform ist unter diesem Link zu erreichen. Der Rechtsanwalt ist weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vor einer Verbraucherschlichtungsstelle - wie beispielsweise der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft - teilzunehmen.
Warenzeichen
Das Logo der Rechtsanwaltskanzlei Christoph Roland Foos (sich überschneidende Quadrate in den Farben rot und blau) ist als Marke unter der Nummer 30577667 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und unterliegt damit dem Markenzeichenschutz nach deutschem und internationalem Recht.
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