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Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Stefan Müller-Schott

Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht
Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht
Effektive, ganzheitliche Rechtsberatung auch im Steuerrecht als jahrzehntelang erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Zivilrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
WS
von W. S. am 19.07.2024 um 11:43 Uhr
Hervorragende Betreuung
Allgemeine Rechtsberatung

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Rechtsanwalt Müller-Schott setzt sich zielorientiert für Ihre Rechte ein und bietet Ihnen effiziente Beratung sowie Vertretung in seinen Schwerpunktbereichen. Er richtet seine Tätigkeit ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen aus und verhilft Ihnen zu innovativen, sinnvollen Lösungen – sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. 



Herr Müller-Schott wurde nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums im Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Danach war er zunächst drei Jahre lang als Wirtschafts- und Steueranwalt bei einer international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aktiv. 2003 erfolgte die Zulassung als Steuerberater.

Von 2005 bis 2009 widmete er sich der Tätigkeit in einer interdisziplinären Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Anwaltskanzlei sowie auf den Gebieten Recht, Steuern und Vermögen in einer internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Die Schwerpunkte seiner Arbeit lagen dabei insbesondere im Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht, aber auch im allgemeinen Zivilrecht.

Zudem absolvierte er verschiedene Fortbildungen zum Thema steueroptimierte Vermögensberatung und beteiligte sich an der Gestaltung von Seminaren und Vorträgen. Seit 2008 darf Rechtsanwalt Müller-Schott den Fachanwaltstitel für Erbrecht führen, im Jahr 2009 wurde ihm zudem der Fachanwaltstitel für Steuerrecht verliehen.

Für Ihren Erfolg arbeitet Rechtsanwalt Müller-Schott laufend mit externen Partnern zusammen – darunter Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Vermögensberater und Anlageberater. Er spricht verhandlungssicher Englisch und kann Ihnen so auch in grenzüberschreitenden Sachverhalten optimal weiterhelfen.



Erbrecht & Betriebsnachfolge

Sowohl bei der privaten Vermögensnachfolge als auch der Unternehmensnachfolge bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht Müller-Schott umfassende Beratung und Information. Er unterstützt Sie als Privatperson beispielsweise bei der Gestaltung eines allgemeinen Testaments, eines Behindertentestaments, eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags sowie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Im nationalen und internationalen Erbrecht befasst er sich mit Fragen des Pflichtteils, der Erbschaftssteueroptimierung sowie der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und vertritt Ihre Interessen bei der Testamentsanfechtung, der Testamentsvollstreckung oder des Vermächtnisses. Im unternehmerischen Bereich erarbeitet er Ihnen ebenso maßgeschneiderte, individuelle Lösungen für die Unternehmenskontinuität, z. B. im Rahmen von Stiftungslösungen.

Steuerrecht

Herr Rechtsanwalt Müller-Schott ist auchl Fachanwalt für Steuerrecht und damit ideal qualifiziert, um für Ihr Unternehmen ein effektives Steuerkonzept zu erarbeiten. Er begleitet Sie langfristig bei dessen Umsetzung und berät Sie umfassend zur rechtlich sicheren Steueroptimierung. Daneben übernimmt er zudem die Prüfung der Buchführung, der Jahresabschlüsse sowie der Steuerbilanzen und bietet Ihnen auch in Streitigkeiten mit Finanzbehörden oder vor dem Finanzgericht engagierte Vertretung für eine zielorientierte Lösungsfindung.

Wirtschaftsrecht

Sie möchten ein Unternehmen kaufen oder verkaufen? Herr Rechtsanwalt Müller-Schott betreut die damit zusammenhängenden rechtlichen Angelegenheiten und übernimmt unter anderem die Gestaltung der entsprechenden Vertragsdokumente. Er prüft für Ihr Unternehmen außerdem gerne auch die AGB sowie Dienstverträge, Werkverträge und Handelskaufverträge. Daneben setzt er sich mit der Durchsetzung oder Abwehr wirtschaftsrechtlicher Forderungen auseinander und begleitet Sie bei Verhandlungen zwischen Gläubigern und Schuldnern.

Zivilrecht

Im Zivilrecht ist Herr Rechtsanwalt Müller-Schott hauptsächlich auf die Gestaltung sowie die Überprüfung und eventuelle Korrektur bzw. Optimierung von Verträgen konzentriert. Wenn Sie Rechtsfragen zu Ihrem Kaufvertrag, Mietvertrag oder Darlehensvertrag haben, zögern Sie nicht, sich jederzeit an ihn zu wenden. Weitere zivilrechtliche Schwerpunkte der Kanzlei sind zudem familiäre Auseinandersetzungen, die Geltendmachung, Titulierung und Beitreibung von Forderungen sowie Fragen der Finanzierung und Kreditsicherung.

Gesellschaftsrecht

Sie stehen vor der Existenzgründung und sind sich noch unsicher, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen die geeigneste ist, auch unter steuerlichen Aspekten? GbR, OHG, AG, GmbH – Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Müller-Schott erläutert Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und unterstützt Sie bei der Wahl. Nachhaltige rechtliche Beratung erhalten Sie von ihm außerdem im täglichen Geschäftsbetrieb, bei Umstrukturierungen, Umwandlungen, Kapitalerhöhungen und Abspaltungen sowie bei Gesellschafterstreitigkeiten. 


                                                 Weitere Informationen finden Sie unter:

                                                         www.kanzlei-recht-steuer.de

Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Stefan Müller-Schott ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

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