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  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
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PM
von P. M. am 28.03.2025 um 19:37 Uhr
Kampf für meine Mutter
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

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Kanzlei Freihöfer – Ihre Kanzlei im Patientenrecht und Versicherungsrecht 

Wir vertreten ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer 

Die Kanzlei Freihöfer vertritt deutschlandweit konsequent ausschließlich die Patientenseite. Ärzte und Krankenhäuser werden von uns nicht vertreten. Wir stehen voll und ganz hinter Ihnen als Patient und kämpfen gemeinsam für Ihr Recht. Durch unsere Spezialisierung auf das Patientenrecht können wir unsere Mandanten optimal beraten und bestmögliche Ergebnisse erzielen.

Erfahrenes und kompetentes Team

Wir helfen Ihnen bei einer ärztlichen Fehlbehandlung zu Ihrem Recht zu kommen. Ihr Patientenanwalt Freihöfer ist Spezialist auf dem Gebiet der Arzthaftung. Durch die langjährige Erfahrung und Expertise kombiniert mit einem hochqualifizierten Netzwerk an ärztlichen Beratern kann die Kanzlei Freihöfer jeden noch so komplexen medizinischen Sachverhalt im Sinne des Patienten klären und eine hervorragende medizinrechtliche Beratung gewährleisten.

Arzthaftungsrecht

Sie wurden Opfer eines Behandlungsfehlers? Dann sollten Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt wenden. Wir verfügen über besondere Expertise auf dem Gebiet des Patientenrechts sowie der Arzthaftung und setzen Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeldansprüche nach einem Geburtsschaden, Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler für Sie durch. Wir vertreten Sie kompetent bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Ärzten und verhelfen Ihnen in einem Arzthaftungsprozess zum Erfolg.

In der Kanzlei Freihöfer legen wir sehr viel Wert auf ein vertrauensvolles Verhältnis mit unseren Mandanten und bieten Ihnen eine Atmosphäre, in der Sie sich wohlfühlen können, wenn Sie sich von Ärzten im Stich gelassen fühlen. Wir widmen uns ausschließlich Patienten und stehen Ihnen gemeinsam mit ärztlichen Beratern zur Seite.

Medizinrecht

Die Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt sorgt stets dafür, dass Ihre Patientenrechte gewahrt werden oder Sie entschädigt werden, falls diese verletzt wurden. Als Medizinanwalt berät Sie Herr Rechtsanwalt Freihöfer und sein Team bei ärztlichen Aufklärungsfehlern, Ärztepfusch, Dokumentationsfehlern oder Kunstfehlern und setzt etwaige Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld für Sie außergerichtlich sowie gerichtlich durch.

Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

Ihr Arzt hat gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht verstoßen und Sie wurden Opfer eines Behandlungsfehlers? Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber Ärzten und Krankenhäusern durch. Die Zahlung eines Schmerzensgeldes spielt in Arzthaftungsfällen eine zentrale Rolle. Das Schmerzensgeld soll zum einen dem geschädigten Patienten einen finanziellen Ausgleich für entstandene Beeinträchtigungen bieten. Zum anderen soll das Schmerzensgeld auch zu einer gewissen Genugtuung bei dem Patienten führen. Darüber hinaus tragen wir dafür Sorge, dass Sie Schadensersatz, etwa Ihren Erwerbsschaden, Ihren Haushaltsführungsschaden und Ihren Zukunftsschaden, erhalten. 

Versicherungsrecht

Wenn Sie aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigert, macht die Kanzlei Freihöfer Ihre Leistungsansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend. Dasselbe gilt, wenn nach einem Unfall in der Freizeit, im Haushalt oder im Straßenverkehr Ihre private Unfallversicherung die Zahlung verweigert. Die Kanzlei Freihöfer vertritt dabei ausschließlich Versicherungsnehmer. 

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte! Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir werden uns innerhalb von 3 Stunden (während der Bürozeiten) mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung geben.  


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.patientenanwalt-freihoefer.de 

Parkplätze stehen vor der Kanzlei zur Verfügung.

Impressum: https://www.patientenanwalt-freihoefer.de/impressum/

Christoph Theodor Freihöfer ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

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Qualifikationen und Auszeichnungen

  • TOP Anwalt Medizinrecht 2022

    Herr Rechtsanwalt Freihöfer wurde von der WirtschaftsWoche zu einem der renommiertesten und besten Anwälte Deutschlands für Medizinrecht auf Patientenseite ausgezeichnet.

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Bewertungen 40

PM

von P. M. am 28.03.2025 um 19:37 Uhr

Kampf für meine Mutter
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Noch sind wir am Anfang
PM

von P. M. am 16.03.2025 um 18:03 Uhr

Zustand nach misslungener Knie- Operation
Medizinrecht
Der Kanzlei habe ich zu verdanken, dass meine Angelegenheit zu meiner vollen Zufriedenheit geklärt werden konnte. Es war ein längerer Weg, der stets durch die zuverlässige und empathische Kommunikation mit Frau Schell und Frau Schupp unterstützt und begleitet wurde. Eine klare Weiterempfehlung !
Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für die positive Bewertung und die Weiterempfehlung!

Wir freuen uns, dass wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer vollen Zufriedenheit klären konnten und, dass Sie die Kommunikation mit unserer Kanzlei und unseren Anwälten als stets zuverlässig und empathisch empfunden haben.

Für die Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer
FS

von F. S. am 11.02.2025 um 22:37 Uhr

Abwicklung Rechtsstreit
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich in erster Linie für den Reibungslosen und unkomplizierten Ablauf der gesamten Zeit, die immerhin von 05.2021 bis 02.2025 Andauerte bedanken. Es hat mir sehr viel Freude gemacht mit sehr Kompetenten Menschen zusammen zu Arbeiten. Es gab keinerlei Datenstau, werde von der Kanzlei noch vom Mandant selber. Auf Fragen, egal welcher Art, gab es immer eine Plausible Erklärung für das Problem, bzw. das weiter Vorgehen. Ich für meinen Teil kann Ihre Kanzlei nur auf das wärmste weiter Empfehlen. Mit freundlichen Grüßen Franz Strobl
Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für das Lob und die Weiterempfehlung!

Wir haben auch immer sehr gerne mit Ihnen zusammen gearbeitet. :)

Für die Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer

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(4)25.04.2025 von Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer
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