- Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
- Fachanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Über mich
SCHWERPUNKT INSOLVENZRECHT
Neben meiner Tätigkeit als seit 2001 gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter in Insolvenzverfahren und Treuhänder in Restschuldbefreiungsverfahren, bin ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht ausschließlich im Insolvenzrecht und den damit verzahnten Rechtsgebieten tätig. Ich vertrete Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter, (ehemalige) Selbständige, Gläubiger und Privatpersonen in allen insolvenzrechtlichen Angelegenheiten – rund um Sanierung, Restrukturierung und Entschuldung.
Mein Ziel und mein Ansporn ist es, Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Neustart erfolgreich zu begleiten. Ich setzte mich gerne für Ihre Interessen ein – immer den Menschen im Blick!
Das Spektrum meiner Beratung und Vertretung umfasst u.a. folgende Tätigkeiten:
Für Unternehmen und Selbständige
Ich unterstütze Sie bzw. Ihr Unternehmen insbesondere z.B.
- bei Besprechungen mit Ihren Banken oder Ihren Gläubigern in der Krise Ihres Unternehmens
- bei der Beseitigung von Insolvenzgründen
- bei Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern
- bei der Vorbereitung und Stellung eine Insolvenzantrages
Für Gesellschafter und Geschäftsführer
Zur Vermeidung der Verwirklichung von Insolvenzstraftaten und zur Vermeidung der persönlichen Haftung, bspw. wegen Insolvenzverschleppung berate ich Sie. Ich vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich z.B. bei der Inanspruchnahme
- durch den Insolvenzverwalter z.B. wegen Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung
- durch Gläubiger
- durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen von Ermittlungsverfahren
Für Gläubiger
Ich wahre Ihre Rechte im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens und im eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Schuldners, insbesondere
- bei der Forderungsanmeldung
- der Geltendmachung von Sicherungsrechten (Aus- und Absonderungsrechte)
- der Teilnahme von Gläubigerversammlungen
- bei der Stellung von Anträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung (bei natürlichen Personen)
- bei der Stellung von Strafanzeigen
- bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr von Insolvenzanfechtungs- und sonstigen Ansprüchen
- bei Unternehmens(ver-)käufen aus der Insolvenz
Für Privatpersonen (Verbraucher) und ehemalige Selbständige
Wir beraten und begleiten Sie auf dem gesamten Weg in Ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit, sei es im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuche (§ 304 InsO), bei der Stellung Ihres Insolvenzantrags nebst Restschuldbefreiungs- und Stundungsantrag.
Neben einer umfassenden Beratung über die Möglichkeiten einer Entschuldung zeige ich Ihnen den zeitlichen und organisatorischen Ablauf des Insolvenzverfahrens zur Erlangung der Restschuldbefreiung auf.
Ich erstelle für Sie
Vermögensverzeichnisse, Gläubiger- und Forderungsverzeichnisse
- P-Konto (Pfändungsschutzkonto)-Bescheinigungen
- die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
- Ihren Insolvenzantrag
Darüber hinaus vertrete ich Sie
- bei der Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch und den Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern
- im laufenden Insolvenzantragsverfahren und
- im eröffneten Verfahren in allen Belangen gegenüber dem Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter/Treuhänder
IHR ZIEL - MEIN ANSPORN
Ihr wirtschaftlicher und persönlicher Neustart liegt mir am Herzen! Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenzrecht kann ich Sie optimal unterstützen. Ich setze mich gerne für Sie ein.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Nutzen die Möglichkeit für eine kurzfristige telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation, in der ich Ihnen gerne die weitere Vorgehensweise mit einer konkreten Kosteneinschätzung erläutere.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst.
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV
- Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands (NIVD)
Rechtstipps 2
Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei und fünf Jahre - auch in Altverfahren
04.06.2021Restschuldbefreiung verkürzt auf 3 Jahre
23.01.2021
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