
- Fachanwältin für Erbrecht
- Fachanwältin für Verkehrsrecht
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- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Mediation
Über mich
Haben Sie rechtliche Fragen oder Probleme, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere im
Erb-, Verkehrs- und Strafrecht.
Erbrecht
Haben Sie eine Ihnen nahestehende Person verloren? Dann stellt sich oft schon kurz nach dem Tod die Frage, wer wurde Erbe. Wer Erbe wird und wie der Erbvorgang selbst abläuft, regelt das Erbrecht.
Werden mehrere Personen Erbe, spricht man von der sogenannten Erbengemeinschaft. Im Rahmen einer Erbengemeinschaft hat grundsätzlich jeder (Mit-)Erbe jederzeit das Recht, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu verlangen. Was jedoch macht man, wenn man sich über die Auseinandersetzung des Nachlasses des Erblassers nicht einig wird? Wenn z. B. mehrere Erben Interesse an der im Nachlass befindlichen Immobilie haben und keine Einigung getroffen werden kann oder sich ein (Mit-)Erbe weigert, die zum Nachlass gehörende Immobilie zu verkaufen?
Wissen Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als (Mit-)Erbe haben?
Oder haben Sie das Testament eines nahen Verwandten nach dessen Tod über das Nachlassgericht zugestellt erhalten und wurden Sie im Testament nicht bedacht? Dann steht Ihnen möglicherweise ein sogenannter Pflichtteilsanspruch zu. Dieser Pflichtteilsanspruch muss aktiv gegenüber den/dem Erben geltend gemacht werden.
In all diesen Fällen stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, unterstütze Sie bei der Erbauseinandersetzung oder mache für Sie Pflichtteilsansprüche geltend.
Das Erbrecht setzt jedoch nicht immer erst beim Tod an. Wichtig ist auch eine gute Vorsorge zu treffen.
Sie selbst haben es in der Hand zu bestimmen, wer Ihr Erbe wird. Hierzu müssen Sie jedoch ein Testament oder einen Erbvertrag errichten.
Viele Menschen errichten gar kein Testament, weil sie z. B. davon ausgehen, dass der überlebende Ehepartner automatisch alles erbt. Diese Annahme ist jedoch falsch. Ohne wirksames Testament gilt immer die gesetzliche Erbfolge, wonach der überlebende Ehepartner gemeinsam mit den Kindern des Erblassers eine Erbengemeinschaft bildet. Da - wie oben dargelegt - jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen kann, ist eine Versorgung des überlebenden Ehepartners - wie von den Ehepartnern meist gewünscht - ohne wirksames Testament nicht gewährleistet.
Aber nicht nur die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags ist so wichtig, sondern auch dessen richtige Formulierung, damit Ihr Nachlass auch tatsächlich an denjenigen geht, den Sie sich als Erben wünschen. Mit der richtigen Formulierung sparen Sie Ihren Hinterbliebenen meist nicht nur erhebliche Nerven sondern oftmals auch viel Geld.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
Verkehrsrecht
Schnell ist es passiert und oftmals kann man gar nichts dafür...
Ein Verkehrsunfall kostet nicht nur Nerven sondern oft muss auch viel Zeit für die Regulierung des entstandenen Schadens aufgewandt werden. Wollen Sie diese Zeit sparen?
Wird gegen Sie der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes oder einer anderen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit oder sogar der Vorwurf einer Verkehrsstraftat erhoben?
Haben Sie Post von der Führerscheinstelle erhalten und wird Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis angedroht?
In all diesen Fällen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Seite und unterstütze Sie bei der Regulierung des entstandenen Schadens gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung bzw. vertrete Sie gegenüber der zuständigen Behörde.
Strafrecht
Hat sich die Polizei mit Ihnen in Verbindung gesetzt, Sie darüber informiert, dass Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben und Sie zur Vernehmung auf das Polizeirevier geladen?
Dann sollten Sie sich baldmöglichst mit mir in Verbindung setzen.
Ich berate Sie in allen auftretenden Fragen und beantrage für Sie Akteneinsicht, um Sie auf denselben Kenntnisstand zu bringen, wie die ermittelnde Polizeibehörde bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft. Sobald ich Akteneinsicht erhalten habe, werde ich die Angelegenheit ausführlich und umfassend mit Ihnen besprechen, um eine für Sie geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Eine große Rolle im Strafrecht spielt aber auch die Vertretung von Opfern eines Verbrechens in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand. Sprechen Sie mich an.
Gerne können Sie mich aber auch in anderen Rechtsgebieten ansprechen.
Vereinbaren Sie entweder telefonisch einen Besprechungstermin oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Gerne können Sie sich auch über das anwalt.de-Profil an mich wenden.
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Claudia Däuble
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Büroadresse:
Bahnhofstraße 11, 71083 Herrenberg
Tel.: 07032/2020967
Fax: 07032/7977853
E-Mail-Adresse: info@rechtsanwaeltin-daeuble.de
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Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" und "Fachanwältin" wurde in der Bundesrepublik Deutschland erworben und von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart verliehen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsrecht der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Meine Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-AG
Räumlicher Geltungsbereich: Europäisches Recht und europäische Gerichte, jedoch nicht aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.
Auf Nachfrage nenne ich Ihnen gerne die Versicherungsnummer meiner Berufshaftpflichtversicherung.
Hinweis gem. § 5 TMG:
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften sowie weitere berufsrechtliche Regelungen finden Sie unter der Rubrik "Berufsrecht" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de. Hier finden Sie auch weitere Informationen gem. § 5 TMG.
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