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- Fachanwältin für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Über mich
In meinen Büroräumen in München heiße ich Sie herzlich willkommen! Meine Mandanten bevorzugen meist eine tefonische Beratung oder per Onlinetreffen. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Gerne berate ich Sie und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Als Anwältin und Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht biete ich Ihnen in allen Belangen des Verbraucherkreditrechts, Kapitalanlagerechts, Wertpapierrechts sowie Finanzdienstleistungsrechts umfassende Beratung und Vertretung. So unterstütze ich Sie u. a. bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von falscher Anlageberatung oder fehlerhafter Anlagevermittlung, wenn Sie durch unkorrekte Beratungsleistungen Ihrer Bank oder Ihres Anlageberaters viel Geld verloren haben. Aber auch bei rechtlichen Fragen rund um Themen wie Kontoführung oder bargeldlosen Zahlungsverkehr können Sie jederzeit auf mich zählen.
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind: Ansprüche gegen Banken
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Bewertungen 11
von K. W. am 06.06.2024 um 08:56 Uhr
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von S. R. am 10.01.2024 um 15:20 Uhr
von C. K. am 09.01.2024 um 10:34 Uhr
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Rechtsanwältin Claudia Schneider hat ihre Berufszulassung in Deutschland erworben und ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.
Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.
Die Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwältin.
Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE), sowie die Fachanwaltsordnung (FAO). Sämtliche Berufsregeln können Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) einsehen.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer München (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de
Die Berufsträger sind gem. § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Eine auf das gesamten EU-Gebiet und die Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum räumlich beschränkte Haftpflichtversicherung besteht für Rechtsanwältin Claudia Schneider bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf.
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