2,0
1 Bewertung
5
(0)
4
(0)
3
(0)
2
(1)
1
(0)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

AK

von A. K. am 18.01.2021 um 19:50 Uhr

Sachverhaltseinschätzung Erstgespräch
Arbeitsrecht
Telefonische Standardberatung von Schriftverkehr des Arbeitgebers. Rechnet für die unverbindliche mündliche Einschätzung des Sachverhaltes im Erstgespräch bereits den "gesetzlichen" Gebührensatz komplett ab. Meine RSV hat nur ein Viertel davon übernommen.
Die unverbindliche mündliche Einschätzung hat mich in meinem Sachverhalt auch nicht weitergebracht.
Empfehlung: Vorher auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag einholen.
Leider unterschlägt der Verfasser, dass im Vorfeld des geführten Telefonats umfangreiche Korrespondenz, Unterlagen und Verträge geprüft werden werden mussten. Der Sachverhalt war zudem Komplex. Die Beauftragung ging weit über eine "Erstberatung" hinaus. Eine alternativ angebotene, in diesem Fall günstigere, Stundenhonorarvereinbarung wurde abgelehnt.