- Fachanwältin für Steuerrecht
- Erbrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Über mich
Rechtsanwältin Diana Ebert
- Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Erstes jur. Staatsexamen 1986 in Würzburg, zweites jur. Staatsexamen in München
- Tätigkeit in Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung bei Dr. Harzem & Partner GmbH (1990-1994)
- Zulassung als Rechtsanwältin (1994)
- Fachanwältin für Steuerrecht (1997)
- seit 1994 selbständige Tätigkeit in Kooperation mit Dr. Harzem & Partner/LPS,
- seit 1999 Partnerin in der LPS
Fachanwältin für Steuerrecht
finanzamtliche Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren
Steuerstrafrecht
Benötigen Sie Hilfe bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung? Damit Sie dabei in keine rechtliche Stolperfalle treten und Probleme mit dem Finanzamt vermeiden können, nehme ich mich Ihres Anliegens gerne an. Sollten Sie dennoch einmal dem Vorwurf einer Steuerstraftat (z. B. Steuerhinterziehung) befürchten, berate ich Sie zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige und vertrete Sie vor dem Finanzgericht. Selbstverständlich stehe ich auch Ihrem Unternehmen in allen steuerrechtlichen Fragestellungen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Gesellschaftsgründungen, Unternehmensumwandlungen und -verkäufe
Im Gesellschaftsrecht wird das Innenverhältnis und Außenverhältnis von Gesellschaften geregelt, wobei meine Tätigkeit in diesem Bereich von der Gestaltung bzw. Errichtung von Gesellschaftsverträgen für sämtliche Gesellschaftsformen über die Unterstützung bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen oder Hauptversammlungen bis hin zur Begleitung von Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern reicht. Zudem bin ich mit den Rechtsnormen des Handelsgesetzbuches (HGB) bestens vertraut und befasse mich mit sämtlichen rechtlichen Konflikten, welche aus Handelsgeschäften resultieren. Darüber hinaus kümmere ich mich auch um die Geltendmachung oder Abwehr der Provisionsansprüche von Handelsvertretern.
Erbrecht und Erbfolgeregelungen
Eine individuelle Vorsorge ist unerlässlich, um Ihre Interessen für den Erbfall effektiv zu gewährleisten. Ich unterstütze Sie daher umfassend bei der Anfertigung Ihrer letztwilligen Verfügung, z. B. eines Testaments oder Erbvertrags, und berate Sie eingehend zu den Möglichkeiten von Vermächtnissen und Auflagen. Nach dem Erbfall trete ich ebenfalls für Ihre Interessen ein, übernehme die Testamentsvollstreckung sowie die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, setze Erbengemeinschaften auseinander oder informiere Sie zur Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft.
Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil.
Sprachen
- Deutsch
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Frankfurter Str. 80-82
65760 EschbornNaN km (von Ihrem Standort)
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