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Bewertungen

GR

von G. R. am 24.05.2022 um 09:07 Uhr für Rechtsanwalt und Notar Dr. Eckhard Baucks

Erbschaftsablehnung
Erbrecht
Die Abwicklung war kurz und schmerzlos. Bin sehr zu frieden.
EB

von E. B. am 17.05.2022 um 12:03 Uhr für Rechtsanwalt Matthias Rätzlaff

Trennung
Allgemeine Rechtsberatung
Das offene und ehrliche Gespräch.
HS

von H. S. am 13.09.2021 um 18:21 Uhr für Rechtsanwalt Matthias Rätzlaff

Informationen
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr schnelle Rückmeldung und Info, sogar auf dem Sonntag, alles top und sehr freundlich, jederzeit gerne wieder
IG

von I. G. am 03.02.2021 um 12:00 Uhr für Rechtsanwalt und Notar Dr. Eckhard Baucks

Sehr zu empfehlen!
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Schnelle und unkomplizierte Terminvergabe, sympathische Mitarbeiterinnen am Telefon. Dr. Eckehard Baucks ist sehr kompetent, gewissenhaft und hat eine ruhige und sympathische Ausstrahlung.
JD

von J. D. am 02.11.2020 um 18:08 Uhr für Rechtsanwalt und Notar Dr. Eckhard Baucks

Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Erbrecht
Sehr ausführliche und verständliche Beratung
DL

von D. L. am 14.01.2020 um 15:36 Uhr für Rechtsanwalt und Notar Dr. Eckhard Baucks

Hauskauf
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
wunderbare Kanzlei - sehr netter Kontakt!
Schnelle Termine und alles einfach und unkompliziert erledigt.
AF

von A. F. am 27.09.2018 um 16:30 Uhr für Rechtsanwalt und Notar Dr. Eckhard Baucks

Unzufrieden
Allgemeine Rechtsberatung
Ich war mit der Leistung dieses Anwalts nicht zufrieden. Schlechte Beratung und zeigt kaum Engagement.
Zu dieser negativen Bewertung erläutere ich folgende Hintergründe:

A. F. hatte sich an mich gewandt, da er abgemahnt worden war. Noch am selben Tag habe ich mit ihm telefoniert und vier Tage später eine ausführliche Stellungnahme nebst Entwurf für eine Entgegnung übersandt. Den gesamten Fall (einschl. Entwurf) habe ich weitere vier Tage später persönlich mit Herrn F. erörtert und den Entwurf dann noch einmal überarbeitet und an Herrn F. übersandt. Am Folgetag erteilte Herr F. ausdrücklich seine Zustimmung, die Entgegnung abzusenden, was ich weisungsgemäß tat.

Am Tag darauf habe ich Herrn F. eine Vorschusskostenrechnung mit den üblichen Gebühren (1,3-fache Geschäftsgebühr) und lediglich nach der Hälfte des in der Abmahnung genannten Gegenstandswertes erteilt und Herrn F. um Ausgleich binnen drei Wochen gebeten. Schon am Tag nach deren Übersendung meinte Herr F., dass die Rechnung zu hoch sei. Ich habe ihm erläutert, dass und warum die Rechnung korrekt war und dem RVG entsprach.