4,3
Sehr gut
21 Bewertungen
5
(17)
4
(0)
3
(0)
2
(2)
1
(2)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

RJ

von R. J. am 10.08.2024 um 12:50 Uhr

Gute Qualität aber intransparente Kosten
IT-Recht
Sicherlich ein kompetenter Anwalt mit viel Hintergrund, leider aber eine intransparente Kostenstruktur für die Mandanten. Am Ende stehen wir ohne Lösung da. Wir hätten vorab hierfür wieder Geld überweisen sollen. Schade!!! gez. R.Jaeger
Zunächst einmal freue ich mich, dass auch dieser Mandant mich als kompetenten Anwalt mit viel Hintergrund wahrgenommen hat. Das ist das Wesentliche einer anwaltlichen Beratung.

Dieser Mandant wollte einen weltweiten Lizenzvertrag mit einem Geschäftspartner abschließen. Wohl aus Kostengründen entschied sich der Mandant, mich nicht den Lizenzvertrag vollständig prüfen oder formulieren zu lassen, was ratsam gewesen wäre, sondern lediglich fünf spezifische, von ihm formulierte Rechtsfragen beantworten zu lassen. Ich habe seine Rechtsfragen beantwortet, sodann - ohne Aufpreis - zahlreiche zusätzliche rechtliche Hinweise erteilt, ihm verwendbare Formulierungen übermittelt und somit das erteilte Mandat erfüllt. Dies ist für den Mandanten aber nun bedauerlicherweise nicht genug.

Das Problem liegt vorliegend darin, dass der Mandant während meiner Rechtsberatung erkannte, dass er eigentlich weiteren komplexen Bedarf an rechtlicher Beratung hatte. Er versuchte nun, in das ursprüngliche Honorar weitere Rechtsberatung hineinzuverhandeln. Das entspricht meines Erachtens nicht den Grundsätzen der Fairness.

Jeder Mandant erhält bei mir vor Mandatierung einen Ausblick über die Kosten, auch wenn dies rechtlich nicht erforderlich ist. Ich teile gerne mit, wie auch im vorliegenden Fall mit, welche konkreten Leistungen von dem Honorar erfasst sind. Ist dies auf Grund der Komplexität des Verfahrens nicht möglich, erläutere ich alternativ die Abrechnungsweise und gebe auf Wunsch gerne in vereinbarten Zeitabständen eine Mitteilung, welches Honorar verbraucht wurde.

Wenn beide Seiten sich an das Vereinbarte erhalten, kann das Mandat auch für beide Seiten zur Zufriedenheit verlaufen - wie eben bei meinen vielen, hier positiv bewertenden Mandanten auch.
JV

von J. V. am 19.01.2024 um 15:08 Uhr

Fachlich, ehrlich und kompetent!
Markenrecht
Herr Dr. Damm hat mich in einer Markenrechtsverletzungssache professionell vertreten und mich absolut zufriedenstellend aus dieser Situation gebracht. Auch das Honorar von 1500 Euro netto als Vorschuss habe ich ohne Probleme entrichten können. Daher volle 5 Sterne. Vielen Dank!
Ich freue mich über Ihre Bewertung!
EK

von E. K. am 12.06.2023 um 17:18 Uhr

600 EUR leider umsonst bezahlt (PayPal Sperre)
eBay & Recht
Leider konnte Herr Damm mir bei einer PayPal-Sperre absolut nicht weiterhelfen, obwohl vor Beauftragung mir ganz große Chancen versprochen wurden, zumindest an das Guthaben sofort ranzukommen.

PayPal hat mit Standard-Antworten auf Schreiben vom Herrn Damm reagiert und die 600 EUR (Honorar) waren somit umsonst bezahlt worden.

Solche "Standard-Antworten" könnte man auch selbst von PayPal bekommen.

Die Bewertung von Herrn K... bedaure ich. Leider gibt sie den Sachverhalt mehrfach unzutreffend wieder. Obwohl ich mich mandats- und vertragstreu verhalten habe, suggeriert Herr K, dass ich ihn unzutreffend informiert und damit zu einer Mandatserteilung verleitet hätte.

Nachdem Herr K... am 02.01.2023 bei mir eine rechtliche Unterstützung angefragt hatte, um sein gesperrtes PayPal-Guthaben in Höhe von 7.768,71 EUR ausgezahlt zu bekommen, habe ich ihm - vor Zustandekommen des Mandats und noch am gleichen Tage seiner Anfrage, nämlich mit E-Mail vom 02.01.2023, unter anderem mitgeteilt: "Eine Erfolgsgarantie kann ich nicht geben; gleichwohl bestehen grundsätzlich gute Aussichten auf eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung mit PayPal." Dies entspricht den Tatsachen und meiner Erfahrung. Herrn K habe ich zu keinem Zeitpunkt "ganz große Chancen" versprochen. Herrn K habe ich auch nicht versprochen, "zumindest an das Guthaben sofort ranzukommen" oder einen anderen sofortigen Erfolg. Im Gegenteil habe ich Herrn K bereits mit meiner E-Mail vom 02.01.2023 ausdrücklich mitgeteilt,er müsse (Zitat) "über etwas Geduld verfügen".

Nachdem ein Anschreiben von PayPal, wie von Herrn K mitgeteilt, mit einer Standard-Antwort beantwortet wurde, habe ich Herrn K darüber informiert, dass weitere Schritte unternommen können und müssen. Hieran war Herr K nur interessiert, wenn ich auf Basis eines Erfolgshonorars arbeiten würde. Dies war mir indes aus rechtlichen Gründen im vorliegenden Fall verwehrt. Hierüber habe ich Herrn K mit E-Mail vom 08.02.2023 informiert. Ein Ausnahmetatbestand gem. § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO lag in meinen Augen nicht vor.

Mein Verhalten für Herrn K war nicht, wie beanstandet, "umsonst". Es war auch die notwendige Vorbereitung für eine Klageerhebung. Vor einer Klageerhebung ist PayPal außergerichtlich Gelegenheit zur Freigabe des Guthabens zu geben. Wird hierauf verzichtet und sofort Klage erhoben, kann PayPal die Klageforderung sofort anerkennen. Herr K hätte in diesem Fall sein Guthaben erhalten, aber die gesamten Verfahrenskosten tragen müssen (vgl. § 93 ZPO). Herr K kann nunmehr Klage erheben, ohne dieses Risiko befürchten zu müssen.

Hinweis: Mit dem oben genannten PayPal-Guthaben ergibt sich für das Mandat ein Gegenstandswert von 7.786,71 EUR. Eine mittlere Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) nebst Auslagepauschale (Nr. 7002 VV RVG), die für die hier gewünschte Tätigkeit anfällt, beträgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG 2021) 672,60 EUR zzgl. 19% USt. Ich bin Herrn K also hinsichtlich des Honorars entgegengekommen, da er bei mir für die außergerichtliche Mandatswahrnehmung in Übereinstimmung mit § 4 RVG, wie er selbst ausführt, lediglich 600,00 EUR zzgl. 19% USt. zahlen musste.

Diesem Mandanten konnte ich es leider nicht recht machten. Bei der weit überwiegenden Anzahl meiner Mandanten gelang mir dies durchaus, wovon die vielen positiven Bewertungen zeugen. Darüber freue ich mich.
WB

von W. B. am 17.02.2023 um 15:21 Uhr

Äußerst zufriedenstellend und professionell!
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Dr. Damm hat uns bei einer softwarelizenzrechtlichen Vertragsgestaltung kurzfristig umfassend beraten. Wir waren mit der Beratung äußerst zufrieden und planen nunmehr auch die Erweiterung unseres Markenportfolios mit ihm. Jederzeit zu empfehlen!
UO

von U. O. am 17.02.2023 um 14:06 Uhr

Unkompliziert und ausführlich
Allgemeine Rechtsberatung
Glücklicherweise sehr kurzfristig einen Termin erhalten.
Geduldige und ausführliche Erstberatung und transparente Darlegung der weiteren Schritte.
Hab mich während der gesamten Zeit sehr gut vertreten und informiert gefühlt.
Falls ich noch mal anwaltliche Hilfe brauchen sollte...gerne wieder.
MF

von M. F. am 16.02.2023 um 20:02 Uhr

Sehr guter Anwalt für Softwarefragen
Allgemeine Rechtsberatung
Wir haben Herrn Dr. Damm wegen einer softwarelizenzrechtlichen Frage benötigt. Außer einer sehr informativen telefonischen Beratung hat er uns auch gegenüber der gegnerischen Firma sehr gut vertreten. Er hat immer einen Blick auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge, wirklich gut!
MG

von M. G. am 16.02.2023 um 13:46 Uhr

Lässt Euch nicht Verwirren, Google Profil mit negativen Bewertungen gelöscht
Patentrecht
Aufgepasst! lässt Euch nicht verwirren, Google Profil mit vielen negativen Bewertungen von Dr. Ole Damm ist von ihm gelöscht. Man sieht nur quasi gute Bewertungen noch online. Auf keinem Fall zu empfehlen.
Ich lege großen Wert auf die Zufriedenheit meiner Mandanten. Gerne stehe ich für eine Besprechung zur Verfügung, soweit die Zusammenarbeit nicht den Erwartungen entsprach. Dies ist in meiner Berufspraxis erfreulicherweise sehr selten der Fall. Dementsprechend enthält die vorliegende negative Bewertung auch keine einlassungsfähige sachliche Kritik an meiner rechtlichen Beratung oder Vertretung. Es wird nicht einmal deutlich, woran der Bewertende im eigentlichen Sinne Anstoß nimmt. Die in der Bewertung enthaltene Behauptung erweckt einen falschen Eindruck: Gelöscht werden musste ein Google-Profil zu der Alt-Kanzlei Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte, allerdings nicht wegen der angeblich vielen negativen Bewertungen, sondern weil diese nicht mehr fortbestand. Auf eine Löschung dieser Bewertung habe ich verzichtet. Jede interessierte Mandantin und jeder interessierte Mandant mag die vorliegende Unmutsäußerung für sich selbst bewerten und sie belegt im besten Sinne, dass ich durchaus bereit bin, etwaige negative Bewertungen hinzunehmen. Ich freue mich weiterhin über die große und wachsende Anzahl an zufriedenen Mandanten, die mit meiner Unterstützung offensichtlich in jeder Hinsicht einverstanden waren und mich positiv bewertet haben.
DM

von D. M. am 10.11.2022 um 14:48 Uhr

toller Anwalt, schnell und kompetent
Urheberrecht & Medienrecht
ich wurde von Hr.Dr Damm ausführlich beraten ohne unnötige Sekretärinnen und Formalitäten. Weiter so!
Gerne! Der besondere Zuschnitt der spezialisierten Kanzlei DAMM LEGAL erlaubt insbesondere die unkomplizierte, direkte persönliche Betreuung des Mandanten.
NK

von N. K. am 03.11.2022 um 09:50 Uhr

schnelle und gute Beratung
IT-Recht
Die Schnelligkeit war für mich wichtig
Vielen Dank für Ihre Bewertung! Als spezialisierte IT-/IP-Kanzleiboutique von bewusst kleinem Zuschnitt ist DAMM LEGAL auch in der Lage, kurzfristig und flexibel auf Notlagen der Mandanten zu reagieren.
TS

von T. S. am 17.01.2022 um 16:25 Uhr

Konto- und Guthabensperrung PayPal
Gewerblicher Rechtsschutz
Wir sind ein Onlinehändler, der seinen Kunden als Zahlungsmittel unter anderem PayPal angeboten hat. Nachdem das Ganze einige Monate gut lief, wurde von PayPal aus heiterem Himmel eine Kontoprüfung angekündigt und Unterlagen angefordert. Diese haben wir vollständig und kurzfristig PayPal zur Verfügung gestellt. Dennoch wurde das Konto nach kurzer Prüfung inklusive des vorhandenen Guthabens in mittlerer 4-stelliger Höhe eingefroren und eine endgültige Sperrung angekündigt. Das Ganze ohne jegliche Angabe von Gründen.
Wir haben dann Dr. Damm eingeschaltet, der sofort und unkompliziert tätig wurde. Nach kurzer Zeit hat er die Freigabe des PayPal-Kontos inklusive des Guthabens erreicht. Dabei hat er auch unkonventionelle Wege beschritten. Wir sind mit seiner Tätigkeit und dem Ergebnis vollauf zufrieden und können ihn nur bestens weiterempfehlen.
Vielen Dank für die Bewertung! Gerne berücksichtige ich die Bedürfnisse meiner Mandanten. Im vorliegenden Fall war eine umgehende Tätigkeit erforderlich und wurde erbracht.