Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A.
Rechtsanwalt

Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A.

Fachanwalt für

  • Strafrecht
HK
von H. K. am 09.03.2024 um 21:40 Uhr
Exzellenter Anwalt
Strafrecht

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Auf der Suche nach einem erfahrenen und engagierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bin ich bei allen rechtlichen Problemen für Sie da und erarbeite schnelle und effiziente Lösungen für Sie. Gerne berate  ich Sie in den allen strafrechtlichen Angelegenheiten sowie im Disziplinarrecht und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten. Selbstverständlich können Sie mich gerne in meinen Räumlichkeiten in der Gabelsbergerstr. 9 in München (Pinakothekenviertel) besuchen.


Strafrecht I Sexualstrafrecht l Medizinstrafrecht l Disziplinarrecht

Von den Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung: Als Rechtsanwalt setze ich mich im Strafrecht für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann. Meine Schwerpunkte umfassen u. a. das Medizinstrafrecht, das Jugendstrafrecht, Diebstahl und Raub, Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Strafverteidiger liegt im Sexualstrafrecht.

Als ehemaliger Staatsanwalt kenne ich die "Gegenseite" im Strafverfahren aus eigener Anschauung. Dies stellt einen entscheidenden Vorteil für eine optimale Verteidigung dar.

Beamten und Soldanten droht bei Vorwurf einer Straftat  in aller Regel zusätzlich ein Disziplinarverfahren. Auch hier vertrete ich Sie kompetent und helfe Ihnen, gravierende berufliche Konsequenzen zu vermeiden.

 

Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.

In dringenden Fällen bin ich Rund um die Uhr unter meiner Mobilfunknummer 0160 - 22 11 381 für Sie erreichbar.

 



Schwerpunkte:

 

Sexualstrafrecht

Ich verteidige Sie bei dem Vorwurf eines Sexualdelikts wie Vergewaltigung, sexuellem Übergriff, sexuellem Missbrauch von Kindern/Jugendlichen/Schutzbefohlenen, sexueller Belästigung, Upskirting, Stalking sowie  Besitz und Verschaffen von Kinderpornographie und Jugendpornographie.

Bereits der Vorwurf eines Sexualdelikts kann zu einer weitreichenden gesellschaftlichen Ächtung mit gravierenden privaten und beruflichen Folgen führen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige effektive und diskrete Verteidigung. Oft lässt sich die Angelegenheit bereits im Ermittlungsverfahren aus der Welt schaffen. Dadurch kann eine belastende öffentliche Gerichtsverhandlung vermeiden werden. Sollte eine Hauptverhandlung jedoch unausweichlich sein, ist erst recht eine kompetente Verteidigung entscheidend.

Gerade im Sexualstrafrecht ist für eine optimale Verteidigung ein umfassendes Spezialwissen erforderlich. So liegen z.B. häufig sog. Aussage gegen Aussage Konstellationen vor, bei denen umfassende Kenntnisse der Aussagepsychologie unabdingbar sind. In Verfahren wegen des Besitzes oder des Verschaffens von Kinder- oder Jugendpornographie ist z.B. eine besondere technische Expertise von Nöten.

Bereits in meiner früheren Tätigkeit als Staatsanwalt war ich u.a. mit Sexualdelikten betraut. Als Rechtsanwalt habe ich bereits viele hundert Fälle aus dem Sexualstrafrecht erfolgreich verteidigt und mich umfassend fortgebebildet. Daher biete ich Ihnen  die nötige Erfahrung und die erforderlichen Kenntnisse für eine erfolgreiche Verteidigung auch in schwierigen Fällen.

 

Jugendstrafrecht

Anders als im Erwachsenenstrafrecht existieren im Jugendstrafrecht eine Vielzahl (teils milderer) Sanktionsmöglichkeiten. Zudem herrscht in Jugendstrafverfahren vor Gericht ein "anderer Ton". Ohne umfangreiche Erfahrung in diesem Gebiet ist eine optimale Verteidigung daher  nicht möglich. Breits in meiner früheren Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft München war ich u.a. als Jugendstaatsanwalt eingesetzt. Seither habe ich nicht nur in einer Vielzahl von Fällen Jugendliche und Heranwachsende in Strafverfahren vertreten sondern unterrichte auch regelmäßig Jugendstrafrecht an der Universität München.

 

Medizinstrafrecht

Ärzte, Psychotherapeuten und andere Behandler sind im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einer besonderen Gefahr ausgesetzt in den Mittelpunkt strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten. So wird bei einem (vermeintlichen) Behandlungsfehler schnell der Vorwurf der Körperverletzung laut. Bei jeglichen (angeblichen) Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abrechnung wird sogleich eine Betrug unterstellt. 

Neben der eigentlichen Strafe drohen dann massive berufsrechtliche Konsequenzen bis zum Verlust der Approbation.

Frühzeitige und kompetente anwaltliche Hilfe ist daher dringend geboten. Als im Medizinstrafrecht erfahrener Anwalt und Lehrbeauftragter für Medizinstrafrecht an der LMU München unterstütze ich Sie gerne und mit vollem Engagement bei medizinstrafrechtlichen Vorwürfen einschließlich eines möglichen berufsrechtlichen Verfahrens.


Disziplinarrecht

Ein Disziplinarverfahren ist bei Beamten und Soldaten die fast zwangsläufige Folge eines Strafverfahrens. Die Folgen für die berufliche Zukunft können existenzbedrohend sein. Wichtig ist es daher schon im strafrechtlichen Verfahren die richtigen Weichen zustellen und das Disziplinarverfahren immer im Blick zu behalten. Viele auch erfahrene Strafverteidiger beachten nicht die Folgen der Verteidigungsstrategie für das beamten- bzw. soldatenrechtliche Folgeverfahren. Hier biete ich Ihnen eine kompetente Beratung aus einer Hand in beiden Bereichen .


Ich helfe Ihnen gerne bei allen strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Fragestellungen. Kontaktieren Sie mich per Mail (zenger@zenger-kahle.de) oder telefonisch (0160 - 22 11 381).


Über mich:

Seit Beginn meiner beruflichen Laufbahn habe ich mich auf das Strafrecht spezialisiert.

Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, war ich zunächst als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II tätig und dort u.a. mit Sexualdelikten, Jugendstrafverfahren und Verkehrsdelikten betraut. Daher kenne ich die internen Abläufe und Denkweise der „Gegenseite“ aus eigener Erfahrung. Dies stellt einen unschätzbaren Mehrwert bei der Verteidigung in Sexualstrafsachen dar.

Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit lehre ich seit vielen Jahren als Dozent an der Ludwig-Maximilians Universität München im Bereich des Strafrechts und bin dort auch aktuell als Lehrbeauftragter tätig.

Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A. ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

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