
"Wer kämpft kann gewinnen oder verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren!"
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Versicherungsrecht
- Werkvertragsrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
Rechtsanwalt
Frank Witte
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC-Vertragsanwalt
Spezialist für Bußgeldsachen, Strafverteidigung, Fahrerlaubnisrecht, Unfallregulierung, Versicherungsrecht, Bau- und Werkrecht, Vertragsrecht, Forderungseinziehung und Zwangsvollstreckung
„Wer kämpft, kann gewinnen oder verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren". Dieser Leitspruch bestimmt mein Handeln für Ihre Interessen.
Zu meiner Beratung „rund um zwei und vier Räder" zählen die Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren, die Beratung rund um den Führerschein (Fahrverbote, Nachschulung, Alkohol, Drogen, MPU etc.), die Unfallregulierung im In- und Ausland und das PKW-Kaufvertrags- und Leasingrecht.
Meine Tätigkeit im Versicherungsrecht reicht von der Beratung im Schadensfall (Schadenanzeige etc.) über die Prüfung von Versicherungsansprüchen bis hin zur Führung von Versicherungsprozessen.
Ich vertrete Bau- und Werkunternehmer bei der Durchsetzung ihrer Werklohnanspüche und Auftraggeber bei der Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen.
Im Bereich Vertragsrecht berate ich bei Vertragsstreitigkeiten und treibe Forderungen ein einschließlich der erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Straf- und Bußgeldsachen
Ihnen wird eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen – was nun? Mehr noch als in allen übrigen Rechtsgebieten sollten Sie sofort einen Verteidiger beauftragen, damit das Ermittlungsverfahren idealerweise bereits vor einer Hauptverhandlung eingestellt wird oder jedenfalls die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung von Anfang an richtig gestellt werden. Nach Einsicht in die die amtliche Ermittlungsakte kann ich die Verteidigungsmöglichkeiten beurteilen und werde mit Ihnen zusammen die Verteidigungsstrategie festlegen.
Eine große Rolle im Strafrecht spielt auch die Vertretung von Opfern eines Verbrechens in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.
Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts unterstütze ich Sie außerdem bei der Regulierung von Unfallschäden oder beim Autokauf. Nach Verkehrsunfällen übernehme ich für Sie die Kommunikation mit den Versicherern und kümmere mich um sämtliche Formalitäten der Schadensregulierung. Ich prüfe Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, entgangenen Gewinn oder Verdienstausfall. Sollten nach dem Autokauf Mängel auftreten oder Sie arglistig getäuscht worden sein, setze ich Ihren Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz durch.
Versicherungsrecht
Sowohl Versicherungsunternehmen als auch Versicherungsnehmer sind bei mir herzlich willkommen. Ich helfe Ihnen schon bei der Schadenanzeige, mache Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung geltend und führe für Sie falls erforderlich auch den Versicherungsprozess. Dies gilt für alle gängigen Versicherungen wie beispielsweise der Lebensversicherung, Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung oder auch der Berufunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung - in jedem Fall können Sie sich auf meine fachkundige Rechtsberatung und auf die zügige Erarbeitung von Lösungen verlassen.
Bau- und Werkvertragsrecht
Ich helfe Ihnen bei Streitigkeiten um die Auslegung von Bau- und Werkverträgen, informiere Sie umfassend über Ihre vertraglichen Rechte und Pflichten und setze sowohl Ihren Anspruch auf Zahlung des Werklohns als auch Ihre Ansprüche auf Nachbesserung oder Rücktritt durch, wenn beispielsweise die erbrachte Leistung Mängel aufweist.
Allgemeines Vertragsrecht
Die professionelle Unterstützung bei Vertragsstreitigkeiten bildet ebenso einen wichtigen Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit. Denken Sie daran: "Nur klare Verträge sind gute Verträge". Ich berate und unterstütze Sie als Privatperson oder Unternehmer bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsauslegung, bei Vertragsverletzungen, der Kündigung eines Vertragsverhältnisses oder dem Rücktritt von einem Vertrag.
Forderungseinziehung und Zwangsvollstreckung
Ihr Schuldner zahlt nicht? Überlassen Sie mir die Durchsetzung Ihrer Forderung. Ich übernehme für Sie das außergerichtliche Mahnwesen und die schnelle und effektive gerichtliche Titulierung im Rahmen von gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren oder Klageverfahren.
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen ersten Termin vereinbaren! Was in einem Rechtsstreit auf Sie zukommen kann und wie Sie sich am besten verhalten, verrate ich Ihnen gerne in meinen Rechtstipps. Von meiner Erfahrung können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
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RA Frank Witte
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