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Rechtsanwalt

Franz Kibler

Kanzlei KIBLER
Kanzlei KIBLER
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
UW
von U. W. am 04.06.2021 um 11:10 Uhr
Arbeitsrecht
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KIBLER

Kanzlei für Arbeitsrecht

Gerne stehe ich mit meiner auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei für alle Angelegenheiten aus dem Bereich Arbeit und Recht zu Ihrer Verfügung.

Themen meiner anwaltlichen Tätigkeit sind insbesondere: Abfindung, Kündigungsschutz, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Mobbing, Mutterschutz/Elternzeit, Urlaub, Luxemburgisches Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Betriebsverfassungsrecht, Sozialplan, Entgeltfortzahlung, Abwicklungsvereinsbarung.

Rechtsanwalt Franz Kibler

Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • 1991 - 1997 Referent am Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft, Trier
  • seit 1997 selbständiger Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht
  • seit 2001 Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Anwaltskanzlei Kibler versteht sich als Kanzlei für Arbeitsrecht und konzentriert sich seit der Gründung im Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf Rechtsprobleme in den Beziehungen zwischen Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Betriebsrat.

Diese Spezialisierung halte ich für unverzichtbar, denn das Arbeitsrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet mit eigenen Gerichten, den Arbeitsgerichten. Das in viele Einzelgesetze verzweigte Arbeitsrecht ist zu speziell, um es quasi nebenbei bearbeiten zu können. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und unterschiedlichste Arbeitsverträge tragen ebenfalls nicht zur Vereinfachung bei.

Mit dieser Spezialisierung auf Arbeitsrecht ist eine kompetente, schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Problems gewährleistet. Im Vordergrund meiner Tätigkeit steht dabei nie die Führung eines Rechtsstreits, sondern die Lösung Ihres Problems.

Ich vertrete Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.arbeitsrecht-kibler.de

Franz Kibler ist gelistet in Rechtsanwälte Trier und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Luxemburgisches Recht

Mitgliedschaften

  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA)

Bewertungen 6

UW

von U. W. am 04.06.2021 um 11:10 Uhr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Sehr präzise, nimmt sich sehr viel Zeit, sehr freundlich.
BN

von B. N. am 14.04.2021 um 10:29 Uhr

Erstgespräch über Vorgehensweise
Arbeitsrecht
Das Gespräch verlief so, wie ich es lieblich gedacht habe. Ich bin selbst vom Fach, daher realistische Einschätzung
BH

von B. H. am 27.05.2018 um 07:35 Uhr

Arbeitsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
sehr schnelle Antwort
kurz und präzise
sehr aussagekräftig
sehr freundlich
inhaltlich sehr zufriedenstellend

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Rechtsanwalt Franz Kibler
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Kontaktdaten von Franz Kibler

Kanzlei-Impressum

Impressum:
Angaben nach § 5 TMG :

Rechtsanwalt Franz Kibler
Brotstraße 1
54290 Trier
Kontaktdaten
Tel: 0651 995 10 40
Fax: 0651 995 10 50
email: info@arbeitsrecht-kibler.de

Zuständige Kammer
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz,
Rheinstraße 24, 56068 Koblenz, .
Telefon: (0261) 30335-0, Telefax: (0261) 30335-22-66
Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts unterliegt der Berufsordnung der Rechtsanwälte, den Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft sowie der Fachanwaltsordnung, jeweils einzusehen unter www.brak.de
Berufshaftpflichtversicherung:
Generali Versicherung AG, Adenauerring 7 – 9, 81737 München, vertreten durch die AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf. Geltungsbereich: Europaweit für Kanzleien und Büros, die in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet sind oder unterhalten werden.
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE 192269843
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