Rechtsgebiete
- Verkehrsrecht
- Familienrecht
- Opferhilfe
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Über 12 Jahre Berufserfahrung
Über mich
In den Büroräumen der Kanzlei Momen in Aachen heiße ich Sie herzlich willkommen!
Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an mich – ich berate und vertrete Sie persönlich, engagiert und effektiv.
Familienrecht
Wirtschaftliche Einbußen, psychische Belastungen für die gesamte Familie – eine Trennung und Scheidung können all das mit sich ziehen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Vielzahl an Angelegenheiten, die es nun zu regeln gilt, und begleite Sie in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ebenso wie vor Gericht. Gern beantworte ich Fragen rund um den Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder das Güterrecht und berechne Unterhaltsansprüche für Eltern, Kinder und Ehegatten. Auch berate ich Sie im Hinblick auf Umgangsrecht und die elterliche Sorge.
Richten Sie gerne auch Ihre Fragen zum Abstammungsrecht, zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft oder zur Adoption von Kindern an mich.
Auch Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz gehören in mein Fachgebiet und ich stehe Ihnen hier gern zur Seite.
Verkehrsrecht
Ich wahre Ihre Rechte im Bußgeldverfahren, falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und nun nicht wissen, wie Sie reagieren sollen. Gerne sichere ich Ihre Interessen, wenn Ihnen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Aber auch wenn gegen Sie Ermittlungen wegen einer Verkehrsstraftat angestrengt werden, ist versierte anwaltliche Unterstützung nötig.
Opferschutz u. Nebenklage
Die Belange und Rechte der Opfer von Straftaten haben eine wichtige Stellung und sind ebenso zu berücksichtigen wie solche der Täter.
In einer Vielzahl von Fällen sieht das Gesetz daher für die Opfer von Straftaten die Möglichkeit der sog. Nebenklage vor. Dies bedeutet, dass das Opfer im Strafprozeß als Verfahrensbeteiligte(r) auftreten kann. Der oder die Geschädigte einer Straftat kann sich dem Verfahren anschließen und sich hier durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen. Auf diese Weise erhält man als Geschädigte(r) einen Einblick in das Strafverfahren, kann Anträge stellen, Akteneinsicht erhalten und ggfs. auch Schmerzendgeld im Rahmen des Strafprozesses geltend machen.
Die damit verbundenen Kosten werden in bestimmten Fällen von der Staatskasse getragen.
Gern berate ich sie auch hierzu und stehe als Rechtsbeistand im Rahmen der Nebenklage und Vertretung im Strafprozess zur Verfügung.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.
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Kontaktdaten von Franziska Richardt
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