Mein Anspruch an mich selbst ist es, jeden Fall, den ich als Anwalt übernehme, so engagiert, gewissenhaft und nachdrücklich zu vertreten, als wäre es meine eigene Angelegenheit.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
Über mich
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bei meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht zählen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Betriebsräte zu meinen Mandanten, die ich außergerichtlich wie gerichtlich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten betreue, berate und vertrete. Dabei erachte ich es als großen Vorteil, beide Perspektiven gut zu kennen und die eine, wie die andere Seite regelmäßig zu vertreten.
Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet der Kündigungsschutz. Aufgrund meiner Spezialisierung vertrete ich ausschließlich Fälle, welche die Beendigung (oder den Abschluss) von Arbeitsverhältnissen zum Gegenstand haben. Meine Tätigkeitsbereich im Individualarbeitsrecht umfasst:
- Kündigungsschutzklagen
- Entfristungsklagen
- Aufhebungsverträge (Gestaltung, Prüfung, Verhandlung und Abschluss)
- Arbeitsverträge (Gestaltung, Prüfung, Verhandlung und Abschluss)
Ein weiteres Spezialgebiet ist das Recht der
- Geschäftsführerdienstverträge.
Immer, wenn es um den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH geht, läuft vieles anders als im "normalen Arbeitsrecht". Dies ist bereits in der Doppelstellung des GmbH-Geschäftsführers begründet, die sich aus Organstellung und Anstellungsverhältnis ergibt. So wird über die Kündigung eines Geschäftsführers auch nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor den Zivilkammern des örtlich zuständigen Landgerichts gestritten. Schon wegen der damit verbundenen deutlich höheren Prozesskosten kommt dem Aufhebungsvertrag bei der Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverhältnissen in der Praxis besondere Bedeutung zu.
Meine Tätigkeit im Kollektivarbeitsrecht umfasst:
- arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstellen
So berate ich die Betriebsräte verschiedener Firmen aus dem Großraum Frankfurt und vertrete diese bei Bedarf auch immer wieder im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen und vor der Einigungsstelle.
- Schulung im Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht
Auf Anfrage schule ich Personalabteilungen und Betriebsräte im Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht.
Gibt es Fälle aus dem Bereich des Arbeitsrechts die ich nicht übernehme?
Ja, die gibt es. Wie beschrieben, bin ich auf Kündigungsschutz spezialisiert. Daher übernehme ich etwa keine Mobbingfälle, keine Streitigkeiten über Umfang oder Lage der Arbeitszeiten und keine isolierten Zeugnisklagen.
Fachanwalt für Strafrecht
Die zusätzliche Kompetenz als Fachanwalt für Strafrecht erweist sich insbesondere in den Fällen als großer Vorteil, in denen strafrechtliche Ermittlungsverfahren und arbeitsrechtliche Streitigkeiten ineinander greifen. Nicht selten kommt es vor, dass die vorgeworfenen Verfehlungen, die einen Arbeitgeber etwa zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung veranlassen, auch eine strafrechtliche Dimension haben und zur Aufnahme von Ermittlungen durch die Polizei führen.
Von hoher Brisanz sind darüber hinaus jene Fälle, in denen der Arbeitgeber – meistens größere Unternehmen – interne Ermittlungen anstrengen und ihre Arbeitnehmer durch Vorgesetzte oder Mitarbeiter der Compliance-Abteilung vernehmen lassen. Dies führt für die Angestellten zu dem Dilemma, dass sie zwar in der Position eines Beschuldigten gegenüber offiziellen Stellen von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen könnten, ein Arbeitgeber jedoch von seinen Mitarbeitern in aller Regel die uneingeschränkte Kooperation bei der Sachverhaltsaufklärung verlangen kann und ein Schweigen de facto als Schuldeingeständnis interpretieren wird. Dieses Spannungsverhältnis führt zu einem nur schwer lösbaren Zielkonflikt. In derartigen Fällen gilt es – oft auf unbefriedigender Informationsbasis – zu einem frühen Zeitpunkt eine Strategie zu entwickeln, um diese im weiteren Verfahrensablauf möglichst stringent zu verfolgen.
Zur meiner Person
Ich bin gebürtiger Frankfurter und studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt und an der Università degli Studi di Milano. Anschließend absolvierte ich das Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden sowie am Berliner Kammergericht und wurde nach erfolgreichem Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens im Jahr 2010 als Rechtsanwalt zugelassen.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Italienisch
- Griechisch
Recht international
- Deutsches Recht
- Schweizer Recht
Mitgliedschaften
- Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V.
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