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CG

von C. G. am 17.06.2023 um 12:30 Uhr

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Verkehrsrecht
Herr Gorriahn hat mit seinen gezielten und fachlichen kompetenten Fragen, während der Gerichtsverhandlung genau auf die Unstimmigkeiten der Aussagen der Zeugen hingewiesen. Und dadurch wurde meine Anklage zu Fall gebracht. Ich kann Herrn Gorriahn bestens weiterempfehlen. Vielen Dank.
WS

von W. S. am 29.08.2021 um 11:49 Uhr

Klage wegen Gewährleistungsanspruch gegen Kfz. Händler
Allgemeines Vertragsrecht
Wir wurden schlecht bzw. falsch beraten, schon was die Prozessführung anbelangte, denn nur der Unterzeichner eines Kaufvertrages kann die Klage einreichen und nicht der Ehepartner automatisch. In den drei Gerichtsterminen blätterte Herr RA Gorriahn ständig in den Unterlagen, vermutlich informierte er sich erst bei Gericht über die Sachlage. So konnte er auch nichts zum Sachverhalt vorbringen. Überwiegend mussten wir als Kläger das Wort führen.
Auch die Anklageschrift war unvollständig und seine gestellten Forderungen entsprachen nicht den Tatsachen.
Wir hatten einen engagierten und kompetenten RA erwartet, leider war dem absolut nicht so.
K.+W. St.
Sehr geehrte Frau S., sehr geehrter Herr S.,
besser spät als nie will ich Ihnen auch auf dieser Plattform antworten, nachdem ich Ihre Vorwürfe bereits mit einem 4-seitigen Schreiben beantwortet hatte.
Hier nutzen Sie nun eine öffentliche Plattform, um Ihrem Ärger bezüglich eines Rechtsstreits, der nur teilweise gewonnen wurde, Luft zu verschaffen. Dies in Manier der Regenbogenpresse. Fairness sieht meines Erachtens anders aus. Zur Sache:
Der Vorwurf, ich hätte in drei Gerichtsterminen "ständig rumgeblättert und konnte zum Sachverhalt nichts Vorbringen" geht fehl. Vor deutschen Gerichten gilt nun einmal das Prinzip, das man den Vortrag schriftlich einreicht und dann in der Verhandlung die Beteiligten zur Sache angehört werden. Dies bedarf nicht einer ständigen Kommentierung durch den Rechtsanwalt.
Dass die Klageschrift unvollständig gewesen sein soll und die Forderung nicht den Tatsachen entsprachen ist ebenfalls nicht richtig. Die Forderungen entsprachen offensichtlich den Ihrerseits mitgeteilten Umständen bzw. Positionen. Einzelne Positionen waren vor Gericht nicht durchsetzbar. Dies hatte das Gericht damit begründet, dass Beweise nicht erbracht werden konnten oder einzelne Positionen vertraglich nicht geschuldet waren.
Im Übrigen wurde ein Vergleich, welcher deutlich günstiger als das Urteil gewesen wäre, auf Ihren Wunsch hin widerrufen.
Zum wiederkehrenden Vorwurf, ich hätte mich erst vor Gericht über die Sachlage informiert erinnere ich Sie daran, dass neben diversen Telefonaten und drei Gerichtsterminen mit Vorbesprechungen vor Ort, alleine vier mehrstündige Besprechungstermine in unseren Kanzleiräumen statt gefunden haben und die Akte alleine 102 wechselseitige Schreiben zwischen Ihnen und unserer Kanzlei umfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Frieder Gorriahn
MS

von M. S. am 20.05.2020 um 23:08 Uhr

RECHTSBERATUNG VERWALTUNGSRECHT - BEHÖRDE
Allgemeine Rechtsberatung
sehr kompetent , schnelle Beantwortung,5 Sterne