

- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Über mich
Sie haben Probleme im laufenden Arbeitsverhältnis und suchen einen erfahrenen, kompetenten Rechtsanwalt, der für Ihren Fall eine schnelle und kostengünstige Lösung findet? Dann sind Sie bei Herrn Maier an der richten Stelle.
Rechtsanwalt Fritz Maier
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Maier hat Rechtswissenschaften, Rechtsgeschichte, Germanistik und Kunstgeschichte in Freiburg im Breisgau und in München studiert. Im Jahre 1989 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und darf seit 1992 den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht" führen.
Seit mehr als 20 Jahren bin ich als Fachanwalt im Bereich Arbeitsrecht tätig und übernehme die rechtliche Vertretung sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Ich prüfe Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse oder helfe bei der entsprechenden Ausgestaltung.
Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit sind folgende Themen:
Kündigung
Damit eine Kündigung wirksam ist, muss die Schriftform gewahrt sein – eine mündlich ausgesprochene Kündigung oder eine Übermittlung per Fax oder E-Mail ist unzureichend. Außerdem prüft er, ob ausreichende Kündigungsgründe vorliegen und ob Sie einen Anspruch auf Abfindung haben.
Befristung
Generell müssen befristete Arbeitsverträge immer schriftlich abgeschlossen werden und vor Arbeitsbeginn von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben werden. Solche Formfehler haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag zur Folge. Ich berate Sie hierzu umfassend zu all Ihren Fragen.
Arbeitsunfähigkeit
Niemand kann sich sicher sein, immer gesund zu sein. Wenn Sie als Arbeitnehmer aufgrund Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen können, ist es Ihre Pflicht, den Arbeitgeber umgehend hierüber zu informieren und spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorzulegen. Außerdem haben Sie sich so zu verhalten, dass sich die Genesung nicht unnötig verzögert. Der Arbeitgeber darf Sie aufgrund der Krankheit nur unter sehr strengen Voraussetzungen kündigen, eine Kündigung während der Krankheit ist aber zulässig. In allen Fragen zur Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung haben Sie mit mir einen kompetenten Ansprechpartner.
Teilzeit
Sie möchten Teilzeit arbeiten und Ihr Arbeitgeber verweigert Ihnen seine Zustimmung? Gerne bin ich bei den formalen Hürden behilflich und informiere Sie über alle wesentlichen Punkte zu diesem Thema, denn alle Unternehmen mit mindestens 15 Arbeitnehmern müssen ihren Beschäftigten einen Teilzeitwunsch erfüllen, aber ein Anspruch auf Rückkehr von Teilzeit auf Vollzeit besteht nicht. Auch was Sie bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit zu beachten haben, zeige ich Ihnen gerne auf.
Mobbing
Der Begriff Mobbing beschreibt im Arbeitsrecht das systematische Anfeinden, Einschüchtern, Schikanieren, Erniedrigen oder Diskriminieren durch einen Kollegen oder den Arbeitgeber. Über die rechtlichen Folgen können Sie sich gerne von mir informieren lassen – ich helfe auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bei allen Fragen zum Thema Mobbing stehe ich Ihnen kompetent zur Seite.
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV e. V.
- Münchener Anwaltverein e. V.
- Deutscher Anwaltverein e. V.
- Republikanischer AnwältInnenverein (RAV) e. V.
Bewertungen 83
von H. Z. am 19.03.2025 um 07:42 Uhr
von T. S. am 05.02.2025 um 11:07 Uhr
von M. M. am 03.02.2025 um 16:43 Uhr
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