AbfKlärV 2017 - Klärschlammverordnung
- Teil 1Allgemeine Vorschriften
- Teil 2Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden
- Abschnitt 1Untersuchungspflichten
- Abschnitt 2Grenzwerte; Seuchen- und Phytohygiene
- Abschnitt 3Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm
- Abschnitt 4Anzeige- und Lieferscheinverfahren
- Teil 3Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung
- § 19 AbfKlärV 2017 - Regelmäßige Qualitätssicherung
- Abschnitt 1Träger der Qualitätssicherung
- Abschnitt 2Qualitätszeichennehmer
- Abschnitt 3Fortlaufende Überwachung nach Erteilung des Qualitätszeichens
- Teil 4Gemeinsame Bestimmungen zur Probenuntersuchung und zur Registerführung
- Teil 5Schlussbestimmungen