Erhebungseinheiten der Bodennutzungshaupterhebung sind:
- 1.
die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1 Buchstabe a bis m, - 2.
in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Erhebungseinheiten der Bodennutzungshaupterhebung sind: