ArbSV - Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz
- § 1 ArbSV - Bedarfsfeststellung, Bedarfsanmeldung
- § 2 ArbSV - Zuständige Agentur für Arbeit
- § 3 ArbSV - Erfassung des Bedarfs
- § 4 ArbSV - Bedarfsdeckung, Grundsatz der Freiwilligkeit
- § 5 ArbSV - Vorrangige Heranziehung Nichterwerbstätiger
- § 6 ArbSV - Verteilung der Arbeitskräfte
- § 7 ArbSV - Entscheidung der Agentur für Arbeit
- § 8 ArbSV - Arbeitskräfteausschuss bei der Agentur für Arbeit
- § 9 ArbSV - Arbeitskräfteausschüsse bei den durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit beauftragten Stellen
- § 10 ArbSV - Weitere Aufgaben der Arbeitskräfteausschüsse und der Bundesagentur für Arbeit
- § 11 ArbSV - Entschädigung und Auslagenerstattung
- § 12 ArbSV - Inkrafttreten