Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 2.
Organisation der Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialrecht, - 3.
Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, - 4.
Einrichten von Baustellen, Durchführen von Vermessungsarbeiten, - 5.
Grundfertigkeiten im Tief- und Straßenbau, - 6.
Grundfertigkeiten im Steinbau, in der Herstellung von Putz und Estrich und im Verlegen von Fliesen, - 7.
Grundfertigkeiten im Stahlbetonbau, - 8.
Grundfertigkeiten im Holzbau, in der Erstellung von Gerüsten und Leichtwänden, - 9.
Arbeiten mit Kunststoffen, - 10.
Bearbeiten von Metallen, - 11.
Instandhalten von Werkzeugen, Einrichten und Warten von Geräten und Maschinen, - 12.
Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, - 13.
Abdichten gegen Sicker- und Oberflächenwasser, - 14.
Abdichten von Brückenbauwerken, - 15.
Aufbereiten von Gußasphalt und Asphaltmastix, - 16.
Einbauen von Gußasphalt und Asphaltmastix, - 17.
Entnehmen von Materialproben, - 18.
Durchführen von Wärme- und Schalldämmaßnahmen in Verbindung mit Gußasphalt, - 19.
Herstellen und Schließen von Fugen, - 20.
Auftragen von Kunststoffbeschichtungen auf Gußasphalt.