Das Gericht darf der Ausländerbehörde das Ergebnis eines Verfahrens formlos mitteilen. Das Gericht hat der Ausländerbehörde das Ergebnis mitzuteilen, wenn das Verfahren die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung oder einer Abschiebungsanordnung nach diesem Gesetz zum Gegenstand hat.
Anwälte zum AsylVfG 1992
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
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Rechtsanwalt Martin Weinhardt
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