Als materielle Mehraufwendungen und immaterielle Belastungen im Verwendungsgebiet und am Ort der besonderen Verwendung werden berücksichtigt:
- 1.
Allgemeine physische und psychische Belastungen, insbesondere durch - a)
Art und Dauer der Verwendung, - b)
Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit, der Privatsphäre oder der Freizeitmöglichkeiten, - c)
Unterbringung in Zelten, Containern oder Massenunterkünften, - d)
erhebliche, potentiell gesundheitsgefährdende Mängel der Sanitär- und Hygieneeinrichtungen, - e)
besondere zeitliche Beanspruchung während der gesamten Dauer der Verwendung, hohe Bereitschaftsstufen, - f)
extreme Klimabelastungen;
- 2.
Gefahr für Leib und Leben, insbesondere durch - a)
Seuchen, Epidemien, Tropenkrankheiten, gefährliche Strahlen oder Chemikalien, - b)
minenverseuchtes Gebiet, - c)
Terrorakte, organisierte Kriminalität, hohe Gewaltbereitschaft, Piraterie, Geiselnahme, - d)
bürgerkriegsähnliche und kriegerische Auseinandersetzungen, Bürgerkrieg;
- 3.
Mehraufwendungen, die durch die besonderen Verhältnisse im Verwendungsgebiet, insbesondere durch Mängel und erschwerende Umstände bei Versorgung und Kommunikation entstehen, soweit keine reisekostenrechtlichen Ansprüche bestehen.