Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
Aufrechterhalten der Betriebssicherheit, - 6.
Beaufsichtigen des Badebetriebes, - 7.
Betreuen von Besuchern, - 8.
Schwimmen, - 9.
Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen, - 10.
Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen, - 11.
Messen physikalischer und chemischer Größen sowie Bestimmen von Stoffkonstanten, - 12.
Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes, - 13.
Pflegen und Warten bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen, - 14.
Durchführen von Verwaltungsarbeiten im Bad, - 15.
Öffentlichkeitsarbeit.