§ 8 BAFzAZustAnO - Übertragung von Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung

Dem Bundesamt werden die der obersten Dienstbehörde nach der Arbeitszeitverordnung zustehenden Befugnisse übertragen mit Ausnahme der Befugnisse nach § 7a der Arbeitszeitverordnung.