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Recht nützlich
Gesetze
BAnerkV 2016
Gesetze
BAnerkV 2016 - Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 BAnerkV 2016 - Anwendungsbereich
§ 2 BAnerkV 2016 - Zuständige Behörde
§ 3 BAnerkV 2016 - Antrag
§ 4 BAnerkV 2016 - Anerkennung als notifizierte Stelle
§ 5 BAnerkV 2016 - Allgemeine Anforderungen an die notifizierte Stelle
§ 6 BAnerkV 2016 - Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
§ 7 BAnerkV 2016 - Verpflichtungen der notifizierten Stelle
§ 8 BAnerkV 2016 - Meldepflichten der notifizierten Stelle
§ 9 BAnerkV 2016 - Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt 2
Funkanlagen
§ 10 BAnerkV 2016 - Befugnis der notifizierten Stelle
§ 11 BAnerkV 2016 - Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
Abschnitt 3
Elektromagnetische Verträglichkeit
§ 12 BAnerkV 2016 - Befugnis der notifizierten Stelle
§ 13 BAnerkV 2016 - Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 14 BAnerkV 2016 - Widerruf der erteilten Befugnis
§ 15 BAnerkV 2016 - (weggefallen)
§ 16 BAnerkV 2016 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 BAnerkV 2016 - (zu § 11)Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor Telekommunikation
Anlage 2 BAnerkV 2016 - (zu § 13)Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor elektromagnetische Verträglichkeit
Anlage 3 BAnerkV 2016 - (weggefallen)