Die in Anlage 1 Spalte 2 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter besonderen Schutz gestellt. Die in Anlage 1 Spalte 3 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter strengen Schutz gestellt.
Anwälte zum BArtSchV 2005

Rechtsanwalt Dietrich Wollschlaeger
30459 Hannover

Rechtsanwalt Matthias Schütte
30161 Hannover

Rechtsanwalt Johann Trülzsch
12163 Berlin