Beihilfefähige Aufwendungen werden zugeordnet:
- 1.
für eine Familien- und Haushaltshilfe der außerhäuslich untergebrachten Person, - 2.
für eine Begleitperson der oder dem Begleiteten, - 3.
für eine familienorientierte Rehabilitationsmaßnahme dem erkrankten Kind und - 4.
in Geburtsfällen einschließlich der Aufwendungen des Krankenhauses für das gesunde Neugeborene der Mutter.