In diesem Gesetz werden bezeichnet
- 1.
das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung als Änderungsgesetz,
- 2.
das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung als Bundesentschädigungsgesetz,
- 3.
das Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung als Bundesergänzungsgesetz.