Das Heilverfahren umfaßt
- 1.
die notwendige ärztliche Behandlung, - 2.
die notwendige Versorgung mit Arznei- und anderen Heilmitteln sowie Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder die Folgen der Schädigung erleichtern sollen, - 3.
die notwendige Pflege.