Dem Beirat gehören an
- 1.
vier Vertreter aus den Lehrkörpern der Ausbildungsstätten, - 2.
fünf Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden, - 3.
zwei Vertreter der Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften, - 4.
je ein Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, - 5.
ein Vertreter der Elternschaft, - 6.
vier Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung, - 7.
zwei Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, - 8.
ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, - 9.
ein Vertreter des Deutschen Studentenwerkes e.V..