BesVNG 2 - Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
- Art I
Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes - Art II
Änderung des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern - Art III
Anwendung der Übergangsvorschriften des Art II des 1. BesVNG auf Versorgungsempfänger - Art IV
Änderung des Bundesbeamtengesetzes und des Beamtenrechtsrahmengesetzes - Art V
Änderung anderer Gesetze - Art VI
Neufassung des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung - Art VII
Anpassung der Versorgungsbezüge in Bund und Ländern - Art VIII
Besondere Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung - Art IX
Übergangsvorschriften - § 1 BesVNG 2 - Begriff Dienstbezüge, Verweisungen
- § 2 BesVNG 2 - Ersetzung des Begriffs Mehrarbeitsentschädigung durch Mehrarbeitsvergütung
- § 3 BesVNG 2 - Gleichstellung von Beamten
- § 4 BesVNG 2 - Überleitung der Beamten
- § 5 BesVNG 2 - Überleitung von Beamten bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in den Ländern
- § 6 BesVNG 2 - Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten
- § 7 BesVNG 2 - Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren
- § 8 BesVNG 2 - Überleitung der Richter und Staatsanwälte
- § 9 BesVNG 2 - Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte
- § 10 BesVNG 2 - Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabteilungsleiter
- § 11 BesVNG 2 - Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen
- § 12 BesVNG 2 - Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten
- § 13 BesVNG 2 - Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen
- § 14 BesVNG 2 - Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder
- § 15 BesVNG 2 - Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse
- § 16 BesVNG 2 - Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen
- § 17 BesVNG 2 - Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen
- § 18 BesVNG 2 - Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen
- § 19 BesVNG 2 - Ortszuschlag für Kasernierte
- § 20 BesVNG 2 - Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes
- § 21 BesVNG 2 - Zulage für Beamte an Theatern
- § 22 BesVNG 2 - Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten
- § 23 BesVNG 2 - Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze
- § 24 BesVNG 2 - Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger
- § 25 BesVNG 2 - Änderung der Ausgangslage für Artikel VII
- § 26 BesVNG 2 - Übergangsvorschriften für Artikel VII
- § 27 BesVNG 2 - Übergangsregelung für Stufenlehrer
- § 28 BesVNG 2 - Übergangsregelung für Sicherheitsdienste
- Art X
Überleitung von Beamten an den Hochschulen - § 1 BesVNG 2 - Übergangsregelung für Hochschullehrer
- § 2 BesVNG 2 - Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
- § 3 BesVNG 2 - Überführung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter
- § 4 BesVNG 2 - Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
- § 5 BesVNG 2 - Wahrung des Besitzstandes
- Art XI
Schlußvorschriften