Anlage 3 BetrPrämDurchfG - (zu § 6 Abs. 1)Berechnungsverfahren zur Bestimmung des Wertes der Zahlungsansprüche im Zeitablauf
wobei:
- Yt:
Wert eines Zahlungsanspruchs im jeweiligen Anpassungsjahr - S:
Startwert (Wert des Zahlungsanspruchs im Jahr 2009, erhöht ab dem Jahr 2010 um den zusätzlichen betriebsindividuellen Tabakbetrag) - Z:
Zielwert (Wert des Zahlungsanspruchs ab dem Zieljahr) - xt:
Angleichungsfaktor für das jeweilige Anpassungsjahr
Der Faktor xt hat folgende Werte:
- für das Jahr 2009:
1,00 - für das Jahr 2010:
0,90 - für das Jahr 2011:
0,70 - für das Jahr 2012:
0,40 - ab dem Jahr 2013:
0,00