Die Satzung muß Bestimmungen enthalten über
- 1.
Mitgliederzahl, Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung, Art der Beschlußfassung der Vertreterversammlung sowie ihre Vertretung nach außen, - 2.
Mitgliederzahl, Art der Beschlußfassung des Vorstands und seine Vertretung nach außen, Form der Willenserklärung des Vorstands sowie seiner Unterschrift für die Bundesversicherungsanstalt,
4.
- 5.
Bildung von Ausschüssen der Organe, - 6.
Versichertenälteste, Vertrauenspersonen, ihre Wahl und ihre Befugnisse,
8.
- 9.
Art der Bekanntmachungen,
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