Anlage 3 BImSchV 38 2017 - (zu § 5 Absatz 3 und § 11 Absatz 2)Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:
Vorherrschende Umwandlungstechnologie | Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz |
Verbrennungsmotor | 1 |
Batteriegestützter Elektroantrieb | 0,4 |
Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb | 0,4 |