- 4.
- Auf einer durch das Tafelzeichen A.8 (Anlage 7) gekennzeichneten
Strecke ist das Wenden verboten.
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- Ist eine Strecke durch das Tafelzeichen E.8 (Anlage 7) gekennzeichnet,
wird dem Schiffsführer empfohlen, dort zu wenden, wobei die in den Nummern 1 bis 3 geregelten Anforderungen zu beachten sind.
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- Ist eine Strecke durch das Tafelzeichen E.8 (Anlage 7) mit einer unterhalb
angebrachten zusätzlichen rechteckigen weißen Tafel gekennzeichnet, wird dem Schiffsführer empfohlen, mit einem Fahrzeug bis zu der auf der zusätzlichen Tafel angegebenen Länge und der auf der Wasserstraße zulässigen Abladetiefe, dort zu wenden, wobei die in den Nummern 1 bis 3 geregelten Anforderungen zu beachten sind.
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