Zertifikate müssen folgende Angaben enthalten:
- 1.
eine einmalige Zertifikatsnummer, die sich mindestens aus der Registriernummer des Zertifizierungssystems, der Registriernummer der Zertifizierungsstelle sowie einer von der Zertifizierungsstelle einmalig zu vergebenden Nummer zusammensetzt, - 2.
das Datum der Ausstellung sowie Laufzeitbeginn und -ende, - 3.
den Namen des Zertifizierungssystems, in dem das Zertifikat ausgestellt worden ist, - 4.
im Falle der Verwendung von - a)
Biomasse-Brennstoffen - aa)
die letzte Schnittstelle, die Strom erzeugt, - bb)
das Datum der ersten Inbetriebnahme der Anlage und - cc)
die jährliche Herstellungskapazität,
- b)
flüssigen Biobrennstoffen - aa)
die letzte Schnittstelle, die flüssige Biobrennstoffe auf die erforderliche Qualitätsstufe zur Stromerzeugung aufbereitet, - bb)
das Datum der ersten Inbetriebnahme der Anlage und - cc)
die jährliche Herstellungskapazität,
- 5.
die zertifizierten Geltungsbereiche und - 6.
die Art der Treibhausgasberechnung.