Im Sinne dieser Verordnung sind anerkannte Zertifizierungsstellen:
- 1.
Zertifizierungsstellen, solange und soweit sie nach § 28 Absatz 1 oder § 43 Absatz 1 anerkannt sind, - 2.
Zertifizierungsstellen nach § 41 und - 3.
Zertifizierungsstellen nach § 42.
Im Sinne dieser Verordnung sind anerkannte Zertifizierungsstellen: