Die Anerkennung einer Zertifizierungsstelle muss die folgenden Angaben enthalten:
- 1.
eine einmalige Registriernummer, - 2.
das Datum der Anerkennung und - 3.
Beschränkungen nach § 28 Absatz 5.
Die Anerkennung einer Zertifizierungsstelle muss die folgenden Angaben enthalten: