Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:
- 1.
Informationen zu den wesentlichen Inhalten, - 2.
Hinweise zur Navigation, - 3.
eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, - 4.
Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.