Dienstvorgesetzte im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind außer der Bundesministerin der Finanzen oder dem Bundesminister der Finanzen
- 1.
die Präsidentin oder der Präsident der Generalzolldirektion, - 2.
die Präsidentin oder der Präsident des Bundeszentralamtes für Steuern, - 3.
die Direktorin oder der Direktor des Informationstechnikzentrums Bund, - 4.
die Leiterinnen oder Leiter der Hauptzollämter, - 5.
die Leiterinnen oder Leiter der Zollfahndungsämter.