Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zum Schutz des Publikums und für einen ordnungsgemäßen Börsenhandel erforderlichen Vorschriften über
- 1.
die Voraussetzungen der Zulassung, insbesondere - a)
die Anforderungen an den Emittenten im Hinblick auf seine Rechtsgrundlage, seine Größe und die Dauer seines Bestehens; - b)
die Anforderungen an die zuzulassenden Wertpapiere im Hinblick auf ihre Rechtsgrundlage, Handelbarkeit, Stückelung und Druckausstattung; - c)
den Mindestbetrag der Emission; - d)
das Erfordernis, den Zulassungsantrag auf alle Aktien derselben Gattung oder auf alle Schuldverschreibungen derselben Emission zu erstrecken;
- 2.
das Zulassungsverfahren
Anwälte zum BörsG 2007
Rechtsanwalt Diogo Pereira Coelho
2770-120 Lissabon
Advogada (Rechtsanwältin PT) Vânia Costa Ramos
1600-675 Lissabon
Advogado Juan Manuel Martinez Carpio
41011 Sevilla